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Europarechtler: Klage wegen Schengen-Veto unzulässig

Europarechtler Obwexer hält eine Klage gegen Österreich für unzulässig.
Europarechtler Obwexer hält eine Klage gegen Österreich für unzulässig. ©APA/EXPA/JOHANN GRODER (Archivbild)
Europarechtsexperte Walter Obwexer gibt der von Rumänien angedrohten Klage gegen Österreich wegen das Schengen-Vetos keine Chance. Eine Klage vor dem EuGH würde nach seinen Angaben etwa eineinhalb Jahre bis zum Urteil dauern.
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"Eine Schadenersatzklage gegen Österreich vor dem EuGH ist offenkundig unzulässig", sagte der Europarechtsexperte der Universität Innsbruck, Walter Obwexer, am Freitag im Telefonat mit der APA, "eine Schadenersatzklage gegen Mitgliedstaaten ist in den EU-Verträgen nicht vorgesehen".

Europarechtsexperte: "Es gibt kein Recht auf Schengen-Vollbeitritt"

Eine Schadenersatzklage gegen die Europäische Union wäre formal zulässig, "hätte aber keine Aussicht auf Erfolg", so Obwexer weiter. Als Gründe nannte er das in der EU-Beitrittsakte mit Rumänien und Bulgarien festgeschriebene Verfahren laut Artikel 4, Absatz 2. Demnach erfolge die Abschaffung der Binnengrenzkontrollen nach Evaluierung des Rates, indem der Rat eine Bewertung vornehme.

Österreich habe bei seinem Veto Gründe geltend gemacht, nämlich den Zustrom von Schutzsuchenden über Rumänien und zweitens, dass das Schengen-System nicht funktioniere, sagte Obwexer. Dies seien sachliche Rechtfertigungsgründe. Selbst wenn Rumänien argumentiere, dass die illegale Migration nicht über sein Gebiet laufe, bleibe das Argument zum nicht-funktionierenden Schengen-System mit den derzeit vielen Binnengrenzkontrollen. "Es gibt kein Recht auf Schengen-Vollbeitritt", sagte Obwexer.

Rumäniens Regierungschef drohte wegen Österreichs Schengen-Veto mit Klage

Der rumänische Regierungschef Marcel Ciolacu sagte im Gespräch mit dem "Standard" (Freitag-Ausgabe), falls Österreich erneut sein Veto gegen die Aufnahme Rumäniens und Bulgariens in den Schengen-Raum einlege, sobald das Thema wieder auf die Tagesordnung kommt, wolle Bukarest Klage einbringen. "Kategorisch, ja", sagte Ciolacu auf eine entsprechende Rückfrage der Zeitung. Der Regierungschef schätzt den Schaden, der Rumänien durch den Nicht-Beitritt zum grenzkontrollfreien Raum entstanden ist, auf zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts.

(APA/Red)

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