Europarat nicht froh über Grundrechts-Agentur
Er sei sehr zufrieden, dass die Zuständigkeit der Agentur begrenzt worden sei und sich nicht mit der Arbeit des Europarats überschneide, sagte er telefonisch. Wichtig sei, dass der Europarat in den Entscheidungsgremien der Institution vertreten sein werde, weil es dann jemanden gibt, der darauf aufmerksam macht, wenn die Agentur ihr Mandat überschreitet.
Zuständigkeit nur innerhalb der EU
Eine Mandats-Überschreitung könne auftreten, wenn sich die Grundrechte-Agentur über die EU-Gesetze oder die geographischen Grenzen der Union hinaus bewege. Uns ist aber zugesichert worden, dass dies nicht passiert, sagte Davis, der am Donnerstag an der Eröffnungsfeier der Institution in Wien teilnehmen wird.
Es bleibe abzuwarten, wie die Grundrechte-Agentur in der Praxis agiere. Man weiß erst beim Essen, wie gut der Kuchen schmeckt, so Davis. Sie könne sich auch als eine hilfreiche Unterstützung für die Arbeit des Europarats erweisen.
Informelle Gespräche über eine Zusammenarbeit zwischen Europarat und der Grundrechte-Agentur seien mit Vertretern der EU-Kommission bereits geführt worden. Offizielle Gespräche mit Vertretern der Agentur würden in den nächsten Tagen beginnen, sagte Davis weiter. Eine solche Kooperation wird explizit in der Verordnung der Grundrechte-Agentur genannt.
Aufgabe der neuen Institution wird es sein, die Einhaltung der Menschen- und Grundrechte in der EU zu überwachen und die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung von Gemeinschaftsrecht zu beraten. Ihrer Einrichtung war ein langes Tauziehen vorausgegangen. Kritiker hatten unter anderem eine Überschneidung mit anderen Institutionen wie dem Europarat befürchtet. Auch Davis hatte in der Vergangenheit aus diesem Grund Vorbehalte geäußert.