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Eurofighter-Vertrag: Juristisches Minenfeld

&copy Katsuhiko Tokunaga
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Die ÖVP hat der SPÖ den Eurofighter-Vertrag übergeben. Dass dies mit der Begründung geschah, SP-Chef Gusenbauer sei durch den Auftrag zur Regierungsbildung zum „Staatsorgan“ geworden, sorgt bei Juristen für Verwunderung.

Der Verfassungsrechtler Theo Öhlinger glaubt an eine „Flucht nach vorne“ der ÖVP, weil sich Gusenbauer als späterer Bundeskanzler den Eurofighter-Vertrag ohnehin besorgen könne.

Öhlinger verweist diesbezüglich auf Gusenbauers Parlaments-Tätigkeit: „Ein Staatsorgan war er schon früher, aber als Abgeordneter. An der Qualität des Staatsorgans Gusenbauer hat sich nichts geändert.“ Zudem geht Öhlinger überhaupt davon aus, dass der Eurofighter-Vertrag auch dem Parlament vorgelegt werden müsste, weil die Vertraulichkeit der Regierung dem Nationalrat gegenüber nicht gilt. „Ich bin der Meinung, dass das Parlament ein Auskunftsrecht hätte“, sagte Öhlinger. Dies sei allerdings juristisch umstritten und in Verfassung und Geschäftsordnung unklar formuliert.

Heinz Mayer, Dekan der juristischen Fakultät der Uni-Wien, geht im Gespräch mit der APA davon aus, das eine etwaige Amtsverschwiegenheit auch gegenüber Gusenbauer gewahrt werden müsste. Der Auftrag des Bundespräsidenten sei lediglich ein politischer Akt. Ein „designierter Bundeskanzler“ sei in der Verfassung nicht vorgesehen: „Das ändert nichts. Rechtlich ist das unbedeutend.“

Sein Kollege Bernd Christian Funk betont, dass Gusenbauer zwar „im Vorfeld einer Organtätigkeit“ als Bundeskanzler sei, aber „kein Staatsorgan im technischen Sinn“. Ob die Weitergabe des Vertrages rechtlich in Ordnung war, darüber sind die Juristen unterschiedlicher Auffassung. Funk hält die Aktion für „juristisch nicht weiter problematisch“, zumal Gusenbauer Verschwiegenheit zugesagt habe.

Mayer ist dagegen der Meinung, dass eine Weitergabe an Gusenbauer unzulässig ist, zumal der Eurofighter- Vertrag bisher nicht einmal dem Parlament übermittelt wurde.

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