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EURO 2008: Ausnahmeregelung für Lärmgrenzen

Es darf laut gejubelt werden: Der Wiener Landtag hat am Mittwoch jene Änderung des Veranstaltungsgesetzes beschlossen, mit der die Lärmgrenzen für Großveranstaltungen zum Teil außer Kraft gesetzt werden.

In Zukunft dürfen unter bestimmten Voraussetzungen die geltenden Höchstwerte von 6.00 bis 24.00 Uhr überschritten werden. Betroffen sind davon unter anderem sportliche Großevents – wie die Fußball-EM samt Fanmeile und Public-Viewing-Bereichen.

Auf die EURO wird im Abänderungsantrag konkret Bezug genommen, in dem es heißt: “Die Regelungen des Wiener Veranstaltungsgesetzes betreffend Lärmschutz müssen auf die Besonderheiten von Großveranstaltungen, wie die bevorstehende Fußball-Europameisterschaft, ausgerichtet werden, um eine reibungslose Durchführung zu ermöglichen.”

Die Überschreitung der Grenzwerte ist demnach zulässig, wenn an einer Veranstaltung im Freien mehr als 100.000 Personen teilnehmen können. Auch wenn das Event “aufgrund von Vereinbarungen mit internationalen Organisationen (z. B. Welt- und Europameisterschaften)” stattfindet, darf es laut werden.

Die regulären Wiener Lärmgrenzwerte beginnen bei 30 Dezibel (in der Nacht vor Krankenhäusern). Sie reichen bis 65 Dezibel, die tagsüber in Industriegebieten erlaubt sind. Überschreitungen waren bisher schon möglich, aber nur an ganz wenigen Tagen im Jahr und auch nur höchstens bis 23.00 Uhr. In Zukunft darf die laute Veranstaltung nicht nur bis Mitternacht dauern, sondern sie kann sich auch über einen längeren Zeitraum erstrecken. Veranstalter müssen diesen jedoch vorher bekanntgeben.

Eine Festlegung, wie hoch die Lautstärke-Überschreitung ausfallen darf, findet sich im Gesetz nicht. Wie ein Sprecher der Wiener Umweltschutzabteilung am Mittwoch im APA-Gespräch betonte, wolle man die Regelung ganz bewusst flexibel halten: “Fixe Grenzen gibt es nicht.” Das bedeute aber keineswegs, dass der Lärm unerträgliche Ausmaße annehmen dürfe, wie im Rathaus versichert wird.

Denn die Erlaubnis zur Überschreitung betrifft jene Grenzwerte, mit denen die Beeinträchtigung der Anrainer geregelt sind. Der gesetzliche Schutz der Veranstaltungsbesucher bleibt demnach weiterhin aufrecht. Lauter als 100 Dezibel darf es innerhalb eines Fest- oder Konzertgeländes auch in Zukunft nicht werden. Damit gebe es auch für den Lärm, der nach außen dringt, eine “natürliche Grenze”, hieß es.

Bis auf die FPÖ stimmten der Gesetzesänderung alle Fraktionen zu. Der FP-Abgeordnete Harald Stefan begründete die Ablehnung damit, dass es sich um eine reine “Anlassgesetzgebung” handle. Was der SPÖ-Landtagsabgeordnete Erich Valentin bestätigte, wobei er meinte: “Anlassgesetzgebung ist in diesem Fall etwas, das ich durchaus positiv sehe.” Es sei im Stadion nicht wirklich zumutbar, den Fans zu sagen: “Seids ein bissl leiser.” ÖVP und Grüne begrüßten, dass die Überschreitungs-Erlaubnis nicht 24 Stunden lang gilt. Das, so hieß es, sei ursprünglich ebenfalls überlegt worden.

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