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EuGH verurteilt Polen zur Zahlung einer Million Euro täglich

Der EuGH verdonnerte die polnische Regierung unter Mateusz Morawiecki zu Strafzahlungen bis die Anordnungen des EuGH befolgt werden.
Der EuGH verdonnerte die polnische Regierung unter Mateusz Morawiecki zu Strafzahlungen bis die Anordnungen des EuGH befolgt werden. ©RONALD WITTEK / POOL / AFP
Der Europäische Gerichtshof hat Polen zur Zahlung eines täglichen Zwangsgeldes verurteilt. Der Grund dafür ist die Weigerung des Landes, höchstrichterliche Entscheidungen zur Justizreform umzusetzen.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Polen zur Zahlung eines Zwangsgeldes in Höhe von einer Million Euro täglich verurteilt. Grund für den Schritt ist nach einer Mitteilung des Gerichtshofes vom Mittwoch die bisherige Weigerung des Landes, höchstrichterliche Entscheidungen zu umstrittenen Justizreformen umzusetzen. Polen wies das Urteil als "Erpressung" zurück.

"Der EuGH verachtet und ignoriert die polnische Verfassung und die Urteile des Verfassungsgerichts komplett", schrieb Vize-Justizminister Sebastian Kaleta am Mittwoch auf Twitter. Das Gericht überschreite seine Kompetenzen. "Das ist eine weitere Etappe der Operation, die Polen den Einfluss auf seine Staatsform wegnehmen soll. Das ist Usurpation und Erpressung."

EuGH-Entscheidung will Arbeit der Disziplinarkammer stoppen

Konkret geht es dabei insbesondere um die Anordnung, die Arbeit der umstrittenen Disziplinarkammer zur Bestrafung von Richtern zu stoppen. Die Tätigkeit ist nach EuGH-Entscheidungen nicht mit EU-Regeln zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz vereinbar.

Strafzahlungen so lange fällig, bis Polen den EuGH-Anordnungen folgt

Die Einhaltung der Anordnung vom 14. Juli sei erforderlich, um einen "schweren und nicht wiedergutzumachenden Schaden" von der Rechtsordnung der Europäischen Union und der Werte, auf denen diese Union beruhe (...), abzuwenden", ließ der Vizepräsident des Gerichtshofs am Mittwoch mitteilen. Das Zwangsgeld solle bewirken, dass Polen die Einhaltung nicht hinauszögere.

Die Finanzsanktionen gegen Polen waren am 9. September von der für die Überwachung des Rechtsstaatlichkeit in der EU zuständigen EU-Kommission beantragt worden. Sie werden nun so lange fällig, bis Polen den Anordnungen des EuGH Folge leistet.

"Justizsysteme in der Europäischen Union müsen unabhänging sein"

"Die Justizsysteme in der gesamten Europäischen Union müssen unabhängig und fair sein", hatte Kommissionschefin Ursula von der Leyen damals kritisiert. Polens Justizminister Zbigniew Ziobro sprach hingegen von einer "Aggression gegen Polen" und von einem "juristischen hybriden Krieg".

EuGH entschied im Juli, dass Polen gegen europäisches Recht verstößt

Zuvor hatte der EuGH Mitte Juli entschieden, dass Polen mit der Disziplinarkammer gegen europäisches Recht verstößt. Zudem wurde das Land mit einer einstweiligen Anordnung aufgefordert, die Bestimmungen auszusetzen, mit denen die Disziplinarkammer ermächtigt wird, über Anträge auf Aufhebung der richterlichen Immunität sowie über Fragen zur Beschäftigung und Pensionierung von Richtern zu entscheiden. Der Beschluss betraf zudem noch weitere Bestimmungen des polnischen Rechts, die die Unabhängigkeit von Richter betreffen.

Disziplinarkammer als Herzstück der rechtsnationalen Regierung

Polen hatte daraufhin angekündigt, dass die umstrittene Disziplinarkammer in ihrer derzeitigen Form abgeschafft werden soll. Sie arbeitete zuletzt aber weiter alte Fälle ab. Die Kammer galt bisher als das Herzstück der von der rechtsnationalen Regierung initiierten Justizreformen. Die Kammer kann jeden Richter oder Staatsanwalt entlassen. Kritiker befürchten, sie könne dazu dienen, Richter für unliebsame Entscheidungen zu maßregeln.

EuGH verdonnert Polen zu Zwangszahlungen

Bereits am 20. September war Polen wegen des Braunkohle-Abbaus Turów an der Grenze zu Deutschland vom EuGH zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Trotz einstweiliger EuGH-Anordnung vom Mai habe Warschau den Braunkohle-Abbau nicht gestoppt, hieß es damals in einer Anordnung der EuGH-Vizepräsidentin Rosario Silva de Lapuerta. Deshalb müsse Polen ab sofort für jeden Tag, an dem es der Anordnung nicht nachkomme, 500 000 Euro Strafe in das EU-Budget zahlen.

EU-Parlament findet das EuGH-Urteil "begrüßenswert"

Erste Reaktionen aus dem Europaparlament auf das neue Zwangsgeld fielen positiv aus. "Das Urteil ist begrüßenswert", sagte der FDP-Abgeordnete Moritz Körner. Die EU-Kommission müsse aber dennoch weiter auch die EU-Corona-Hilfen für Polen zurückhalten. Der Grünen-Politiker Daniel Freund kommentierte: "Der Abbau der unabhängigen Justiz in Polen ist teuer."

Othmar Karas begrüßte das Urteil des Europäischen Gerichtshofes

Auch der ÖVP-Europaabgeordnete und Vizepräsident des Europaparlaments, Othmar Karas, begrüßte das Urteil. Dieses sei "ein richtiges Signal. Geld scheint der einzige Weg, gegen die Sturheit der polnischen Regierung anzugehen. Die pro-europäischen Polen haben es nicht verdient, wegen der eigenen Regierung Milliarden zu verlieren", schrieb er am Mittwoch auf Twitter.

(APA/Red)

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