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EuGH: Urlaubsgeld auch bei einseitiger Kündigung

Arbeitnehmer sollten auch bei Kündigung entsprechend Urlaubsgeld erhalten.
Arbeitnehmer sollten auch bei Kündigung entsprechend Urlaubsgeld erhalten. ©Pixabay.com
Laut unverbindlichem Gutachten des Europäischen Gerichtshofs muss ein Arbeitgeber auch dann Urlaubsgeld für das laufende Jahr leisten, wenn der Job vom Arbeitnehmer einseitig gekündigt wurde.

Das Urlaubsgeld für das laufende letzte Jahr muss laut einem Gutachten des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) dem Arbeitnehmer ausgezahlt werden, auch wenn dieser das Arbeitsverhältnis ohne wichtigen Grund einseitig beendet hat. Das Unionsrecht würde hier der nationalen Einschränkung entgegenstehen, heißt es in dem am Donnerstag veröffentlichten Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts Gerard Hogan.

Urlaubsanspruch auch bei Kündigung durch Arbeitnehmer

Hintergrund ist ein Arbeitnehmer in Österreich, der von seinem früheren Arbeitgeber eine finanzielle Abgeltung für die Urlaubstage verlangt, die er noch nicht genommen hatte, als er das Arbeitsverhältnis selbst ohne wichtigen Grund vorzeitig beendete (sogenannter unberechtigter Austritt). Der Arbeitgeber lehnt eine Abgeltung unter Verweis auf das österreichische Urlaubsgesetz ab. Danach gebührt eine Ersatzleistung nicht, wenn der Arbeitnehmer ohne wichtigen Grund vorzeitig austritt.

Daraufhin wollte der Oberste Gerichtshof in Österreich vom EuGH wissen, ob ein solcher Ausschluss einer finanziellen Abgeltung für nicht genommene Urlaubstage mit dem Unionsrecht vereinbar ist.

Unionsrecht vor nationaler Vorschrift

Konkret erklärte Hogan nun in seinem Gutachten, das Unionsrecht sei dahin auszulegen, dass es einer nationalen Vorschrift entgegensteht, "nach der keine Urlaubsersatzleistung für das laufende letzte Arbeitsjahr geschuldet wird, wenn der Arbeitnehmer vorzeitig ohne wichtigen Grund einseitig das Arbeitsverhältnis beendet."

Die Schlussanträge sind ein Gutachten, an das sich die EuGH-Richter bei ihrer Entscheidung nicht halten müssen. Meist tun sie es aber. Ein verbindliches Urteil folgt in den kommenden Monaten.

(APA/Red)

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