AA

EuGH: Indexierung von österreichischer Familienbeihilfe rechtswidrig

Die Indexierung von österreichischer Familienbeihilfe war laut EuGH rechtswidrig.
Die Indexierung von österreichischer Familienbeihilfe war laut EuGH rechtswidrig. ©APA/Barbara Gindl (Symbolbild)
Laut einer Entscheidung am Europäischen Gerichtshof (EuGH) ist die Indexierung der Familienbeihilfe in Österreich rechtwidrig.

Die Anpassung der Höhe von Familienleistungen, Kinderabsetzbeträgen und anderen familiären Steuervorteilen für EU-Bürger, die in Österreich arbeiten, deren Kinder aber im Ausland leben, verstoße gegen Unionsrecht, kommen die Luxemburger Richter in dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil zum Schluss. (Rechtssache C-328/20)

Österreich drohen Nachzahlungen

Österreich drohen nun Nachzahlungen. Man sei "für alle etwaigen Rechtsfolgen durch das Urteil des Gerichtshofs vorbereitet", hieß es zuletzt aus dem Familienministerium. Ressortchefin Susanne Raab (ÖVP) hat laut einer parlamentarischen Anfragebeantwortung im Mai bereits Rückstellungen von 220 Millionen Euro für mögliche Nachzahlungen gebildet.

Indexierung der Familienbeihilfe laut EuGH rechtswidrig

Die Indexierung der Familienbeihilfe war ein Prestigeprojekt der ersten türkis-blauen Regierung. Familienleistungen und Kinderabsetzbeträge für in Österreich arbeitende EU-Bürger wurden an die Lebenserhaltungskosten in dem Land, in dem die Kinder leben, angepasst. Während Berechtigte etwa durch die Indexierung für Kinder in Irland mehr bekommen, gibt es für Kinder in Rumänien nicht einmal die Hälfte von dem, was für ein Kind in Österreich ausgezahlt wird.

Brüsseler Behörde reichte Klage ein

Die EU-Kommission war der Auffassung, dass dies gegen die EU-Vorschriften über die Arbeitnehmerfreizügigkeit verstoße und diskriminierend sei. Die Brüsseler Behörde reichte im Mai 2020 beim EuGH Klage ein.

  • VIENNA.AT
  • Österreich
  • EuGH: Indexierung von österreichischer Familienbeihilfe rechtswidrig
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen