Altes Saatgut werde in eine Nische verdrängt. Der geografische und quantitative Umfang falle zu gering aus. “Das ist völlig unverständlich, weil Saatgut immer schon um den ganzen Erdball wanderte – in Europa gäbe es ansonsten nur Rüben und Erbsen.” Die Mengenbeschränkung für altes Saatgut belaufe sich auf 0,3 bis 0,5 Prozent einer ähnlichen registrierten Art, “Beispiel Paprika”, so Schiebeck.
Ebenso kritisierte die Bäuerin aus dem Bezirk Völkermarkt in Kärnten die “Erhaltungssortenrichtlinie”, die das alte Saatgut erlaubt, “weil jener, der eine Sorte anmeldet, das Verfügungsrecht über diese erhält”: “Das ist leider das selbe, wie bei den kommerziellen Sorten, über die nicht jeder verfügen kann.”
Ursprünglich war das bäuerliches Netzwerk Kokopelli aus Frankreich – laut Schiebeck ein Pendant zur österreichischen Gesellschaft für die Erhaltung der Kulturpflanzenvielfalt und ihre Entwicklung “Arche Noah” – vom industriellen Saatgut-Hersteller Graines Baumaux auf 50.000 Euro Schadenersatz verklagt worden, weil die Bauern mit amtlich nicht zugelassenem Saatgut handeln.
Nach der Saatgutrichtlinie der EU, die der EuGH heute bestätigte, müssen alle Sorten, die in den Handel kommen, in einem kostspieligen Verfahren zugelassen und in einem amtlichen Register eingetragen werden. Bäuerliche Saatgut-Netzwerke erfüllen diese V(APA)