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EuGH gab Westbahn im Informationsstreit mit der ÖBB Recht

Informationen in Echtzeit für die Fahrgäste müssen ÖBB und Westbahn liefern.
Informationen in Echtzeit für die Fahrgäste müssen ÖBB und Westbahn liefern. ©APA
Der Europäische Gerichtshof hat der Westbahn in einem Streit mit den ÖBB über Informationen für Reisende während der Zugfahrt recht gegeben. Im Urteil heißt es, dass Eisenbahnunternehmen dazu verpflichtet sind, Echtzeitinformationen über die wichtigsten Anschlussverbindungen zu geben.
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Die Westbahn hatte die ÖBB Infrastruktur aufgefordert, sämtliche Informationen über Zugbewegungen und vor allem Verspätungen von Anschlusszügen in Echtzeit zur Verfügung zu stellen.

Dies hatte die ÖBB allerdings abgelehnt. Im Urteil weist der Gerichtshof darauf hin, dass zur Wahrung der Interessen der Fahrgäste und der allgemeinen Ziele des Unionsrechts die Information, die den Fahrgästen gegeben werden, für sie von Nutzen seien müssen.

ÖBB: Informationen in Echtzeit für Reisende

Bei Auskünften über Verspätungen oder Ausfällen von Anschlusszügen während der Fahrgast unterwegs ist, sei dies der Fall.Der Gerichtshof stellte fest, dass sich die Pflicht zur Informationsweitergabe auf die wichtigsten Anschlussverbindungen bezieht, sowohl die des betreffenden Eisenbahnunternehmens als auch die der anderen Unternehmen.

Eine zu enge Auslegung der Informationen, zu denen der Fahrgast Zugang haben muss, würde ihr Umsteigen behindern. Sie würde das Informationsziel des Unionsrechts infrage stellen, indem für die Fahrgäste ein Anreiz geschaffen wird, die großen Eisenbahnfirmen zu bevorzugen, die ihnen Echtzeitinformation über alle Teilabschnitte der Fahrt geben könnten.

Im Sinne des fairen Wettbewerbs sei sicherzustellen, dass alle Anbieter in der Lage sind, den Fahrgästen vergleichbare Dienstleistungen zu bieten. Aus diesem Grund müssen sich die Eisenbahnunternehmen Echtzeitinformationen über die wichtigsten Anschlussverbindungen anderer Betriebe verschaffen, so der Gerichtshof.

(APA)

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