Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag zugunsten Österreichs entschieden. Österreich hatte gegen die Entscheidung der EU-Kommission geklagt, Staatsbeihilfen für das ungarische Atomkraftwerk Paks II zu genehmigen. Der Gerichtshof erklärte den Beschluss der Kommission über die Genehmigung der Beihilfen Ungarns für den Bau von zwei Kernreaktoren am Standort des Atomkraftwerks Paks für nichtig.

Der EuGH erklärte, Österreich habe zu Recht argumentiert, dass die Kommission hätte prüfen müssen, ob die Direktvergabe des Auftrags für den Bau der zwei neuen Kernreaktoren an ein russisches Unternehmen mit den vergaberechtlichen Vorschriften der Union vereinbar sei.
Früheres Urteil aufgehoben
Das Gericht der Europäischen Union hatte die österreichische Klage (T-101/18) gegen staatliche Beihilfen Ungarns für zwei neue Kernreaktoren des Atomkraftwerks Paks im November 2022 abgewiesen. Österreich hatte unter anderem geltend gemacht, dass ein Vergabeverfahren für Paks II hätte durchgeführt werden müssen und dass die Beihilfen zu unverhältnismäßigen Wettbewerbsverzerrungen führen. Die Bundesregierung ging daraufhin gegen das Urteil rechtlich vor. Der Gerichtshof hob nun das Urteil des Gerichts auf und erklärte den Genehmigungsbeschluss der Kommission für nichtig.
Die EU-Kommission hatte die Investitionsbeihilfe 2017 genehmigt, die Ungarn dem staatlichen Unternehmen MVM für die Entwicklung von zwei neuen Kernreaktoren am Standort des Atomkraftwerks Paks zu gewähren beabsichtigte. Diese neuen Reaktoren sollten sukzessive die vier vorhandenen Reaktoren ersetzen. Mit dem Bau der neuen Reaktoren wurde in unmittelbarer Vergabe die russische Gesellschaft "Nizhny Novgorod Engineering" beauftragt, gemäß einem Abkommen zwischen Russland und Ungarn über die Zusammenarbeit bei Atomenergie. In diesem Abkommen verpflichtete sich Russland, Ungarn ein staatliches Darlehen zur Finanzierung der neuen Reaktoren zu gewähren.
Umweltschutzorganisationen erfreut
Greenpeace bezeichnete das EuGH-Urteil als "historischen Erfolg". Die Umweltschutzorganisation forderte die EU-Kommission in einer Aussendung auf, die Entscheidung schnellstmöglich umzusetzen, die Genehmigung der Förderungen zurückzunehmen und auch andere Atom-Beihilfen kritisch zu prüfen. "Steuermilliarden gehören nicht in veraltete, gefährliche Atomkraft, sondern müssen in den Ausbau von Erneuerbaren fließen", erklärte sich Klima- und Energieexperte Marc Dengler von Greenpeace. "Paks II würde Ungarn für Jahrzehnte an riskante und überteuerte Atomtechnologie fesseln und damit auch Österreich gefährden."
Die Umweltorganisation Global 2000 sieht einen möglichen Präzedenzfall für die Missachtung von Vergaberecht bei AKW. Ähnliches müsse auch für ähnlich gelagerte Fälle gelten. "Aktuell versucht etwa Polen das erste AKW des Landes direkt an das US-Unternehmen Westinghouse zu vergeben. Beide Fälle stellen den Wettbewerb und das Vergaberecht im Gemeinsamen Markt in Frage", sagte Patricia Lorenz, Anti-Atom-Sprecherin bei GLOBAL 2000, in einer Stellungnahme an die APA.
(APA)