EuGH bestätigt Verbot von Basken-Partei

Die Partei hatte als der “politische Arm” der ETA gegolten. Sie begründete ihre Klage damit, dass das Verbot eine Verletzung mehrerer Grundrechte bedeute, wie jener des Rechts auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Das Gericht in Straßburg bescheinigte der spanischen Justiz jedoch, beim Verbot der Partei mit rechtlich zulässigen Mitteln vorgegangen zu sein. Die spanische Regierung von Ministerpräsident Zapatero und die Opposition der konservativen Volkspartei begrüßten die Entscheidung der Richter.
Batasuna verfügt im spanischen Baskenland über eine beträchtliche Anhängerschaft. Die Partei konnte sich bei Wahlen auf ein Wählerpotenzial von etwa zehn Prozent stützen. Nach dem Verbot unternahmen die Separatisten bei Wahlen wiederholt den Versuch, unter neuen Partei-Namen Kandidaten aufzustellen. Sie stufen sich selbst als “patriotische Linke” ein. Batasuna hatte die Aufforderung, zum Terror der ETA auf Distanz zu gehen, stets abgelehnt und sich beharrlich geweigert, ETA-Anschläge zu verurteilen.