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EU: Zankapfel Arbeitszeitflexibilisierung

In der umstrittenen Frage der Arbeitszeitflexibilisierung in der EU steuert das Europaparlament auf einen Konflikt mit den Mitgliedstaaten. Ein Berichtsentwurf sieht deutliche Beschränkungen bei der EU-Arbeitszeitrichtlinie vor.

Über den Bericht wird der Sozialausschuss des EU-Parlaments nächste Woche beraten. Hier wird zum Beispiel gefordert, dass Ausnahmen von der Richtlinie, die eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden festschreibt, bis 2010 abgeschafft werden.

Im EU-Ministerrat ist die Reform der Arbeitszeitrichtlinie derzeit wegen der Debatte um Ausnahmen („opt outs“) blockiert. Österreich verlangt neben Deutschland, Großbritannien, Estland, Malta und die Slowakei generelle Ausnahmen von dem EU-Gesetz. Dagegen wehren sich Belgien, Schweden, Dänemark, Finnland, Zypern, Griechenland, Irland, Luxemburg und Portugal. Ausnahmen für Sektoren mit Bereitschaftsdienst fordern neben Österreich und Deutschland auch Spanien, Frankreich, Ungarn, Polen, Lettland und Slowenien. Die Möglichkeit für derartige Ausnahmen wird insbesondere von Gewerkschaften als Aushöhlung der EU-Richtlinie kritisiert.

Anders als die EU-Kommission will der Berichtentwurf des sozialistischen spanischen EU-Abgeordneten Alejandro Cercas auch inaktive Bereitschaftsdienstzeiten grundsätzlich als Arbeitszeit anerkennen. Innerstaatliche Regelungen sollen jedoch erlauben, dass die inaktiven Bereitschaftszeiten nicht auf die 48-stündige Höchstarbeitszeit angerechnet werden. Der Bericht akzeptiert die von der EU-Kommission vorgeschlagene Ausweitung des Durchrechnungszeitraums von derzeit vier Monaten auf ein Jahr, knüpft dies aber an weitere Bedingungen. So sollen mögliche Gesundheitsrisiken durch den Arbeitgeber bewertet und verpflichtende kostenlose ärztliche Untersuchungen angeboten werden. Zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Berufsleben fordert der Bericht auch ein Recht des Arbeitnehmers, eine Änderung von Voll- auf Teilzeit zu beantragen.

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