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EU-Wirtschaftssanktionen gegen Russland offiziell beschlossen

Maßnahmen treten am morgigen Freitag in Kraft
Maßnahmen treten am morgigen Freitag in Kraft ©AP
Die EU-Staaten haben den Wirtschaftssanktionen der Europäischen Union gegen Russland am Donnerstag offiziell zugestimmt. Sie treten am Freitag in Kraft, verlautete am Donnerstag aus EU-Diplomatenkreisen.
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Die Staats- und Regierungschefs der 28 EU-Staaten hätten zuvor im schriftlichen Umlaufverfahren ihre Zustimmung zu den Maßnahmen erteilt.

Dazu zählt die Erschwerung des Zugangs russischer Banken zu den Kapitalmärkten der EU, ein Waffenembargo, ein Ausfuhrverbot für sowohl zivil als auch militärisch nutzbare Güter an die russischen Streitkräfte und ein Lieferstopp für Spezialgeräte zur Ölförderung. Die ersten Wirtschaftssanktionen der Europäischen Union gegen Russland in der Ukraine-Krise waren bereits am Dienstag von den EU-Botschaftern vereinbart worden.

Van Rompuy: “Starke Warnung”

Das beschlossene Sanktionspaket sei eine “starke Warnung” an Russland, betonte EU-Ratspräsident Herman Van Rompuy am Donnerstag in einer Aussendung. “Im Europa des 21. Jahrhunderts kann die illegale Annexion von Territorium und die absichtliche Destabilisierung eines souveränen Nachbarstaates nicht akzeptiert werden”, unterstrich der Gipfelpräsident.

Wenn eine “außer Kontrolle” geratene Gewaltspirale auch zur Tötung von 300 unschuldigen Flugpassagieren führe, “braucht es eine dringliche und entschlossene Antwort”, sagte Van Rompuy mit Blick auf den Absturz einer malaysischen Jets über der umkämpften Ostukraine vor zwei Wochen. “Die Europäische Union erfüllt ihre Verpflichtungen zum Schutz ihrer Bürger. Und die Europäische Union steht an der Seite ihrer Nachbarn und Partner.”

Handelseinschränkungen

Das am Freitag in Kraft tretende Paket enthält neben den wirtschaftlichen Maßnahmen auch eine Ausweitung der gegen einzelne Personen und Entitäten gerichteten Sanktionen, den Stopp von finanziellen Zuwendungen durch die Europäische Investitionsbank (EIB) und die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) sowie die Einschränkung von Investitionen und Handel mit der annektierten Halbinsel Krim. Außerdem wird eine Verringerung der bilateralen Kooperation zwischen Russland und der EU ins Auge genommen.

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