Mit dieser Kundmachung startet die Frist für die Anfechtung der Wahl. Parteien, die bei der Wahl angetreten sind, können binnen einer Woche die Wahl beim Verfassungsgerichtshof anfechten. Bisher hat allerdings niemand die Absicht geäußert.
Für die nächsten fünf Jahre ins EU-Parlament gewählt wurden am 25. Mai fünf Mandatare der ÖVP (26,98 Prozent), fünf der SPÖ (24,09), vier der FPÖ (19,72), drei der Grünen (14,52) und eine Abgeordnete der NEOS (8,14). Deutlich unter der Vier-Prozent-Hürde für die Teilnahme an der Mandatsverteilung blieben EU-Stop (2,76), Europa Anders (2,14), REKOS (1,18) und das BZÖ (0,47). Die Wahlbeteiligung betrug bei 6,410.602 Wahlberechtigten und 2,909.497 abgegebenen Stimmen 45,39 Prozent; gültig gewählt haben 2,823.561 Österreicher und Bürger anderer EU-Staaten.