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EU-Wahl: Bis Freitag gibt es noch Wahlkarten

Wahlkarten für Wahlen in einem anderen Wahlsprengel, aus dem Ausland und bei Bettlägrigkeit - bis Mittwoch schriftliche Beantragung der Wahlkarten, bis Freitag persönliche Abholung möglich.

Wer das Fenstertags-Wochenende für einen Kurzurlaub nützt, sollte sich diese Woche noch eine Wahlkarte für die EU-Wahl besorgen. Bis Mittwoch kann man sie schriftlich bei der Gemeinde bzw. beim Magistratischen Bezirksamt in Wien beantragen, bis Freitag, 12.00 Uhr, bekommt man sie, wenn man sie persönlich abholt. Nützt man die Möglichkeit der schriftlichen, telefonischen, Fax-, E-Mail-, oder Online-Bestellung, ist es allerdings höchste Zeit – weil die Wahlkarte dann per Post zugestellt wird. Die zeitgerechte Zustellung ins Ausland ist wohl nicht mehr möglich.

Angefordert werden kann die Wahlkarte persönlich, schriftlich, per Fax, E-Mail und in einigen Gemeinden online (Informationen darüber hier). Die Anträge sind an die Gemeinde (in Wien das Magistratische Bezirksamt) zu richten, in deren Wählerevidenz man geführt wird. Wer die Wahlkarte persönlich in der Heimatgemeinde beantragt, muss mit einem amtlichen Lichtbildausweis seine Identität nachweisen. Schriftlichen Anträgen muss die Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises beiliegen.

Abgeben der Stimme in allen Wahllokalen möglich

Die Wahlkarte ist ein chamois-farbenes, verschließbares Kuvert. Darin befinden sich der amtliche Stimmzettel, ein chamois-farbenes, gummiertes Wahlkuvert und ein Informationsblatt. Mit der Wahlkarte kann man im Inland am 13. Juni und aus dem Ausland bis zum 13. Juni wählen. In Österreich kann mit der Wahlkarte nur in einem Wahllokal die Stimme abgeben werden – anders als bei der Nationalratswahl aber in allen Wahllokalen. Auf großen Bahnhöfen und Flughäfen werden jedoch eigene Wahlkarten-Wahllokale eingerichtet. Wahlkartenwähler müssen mit einem Lichtbildausweis ihre Identität nachweisen und die Wahlkarte dem Wahlleiter ungeöffnet übergeben. Wer eine Wahlkarte hat, kann ohne sie – auch in der Heimatgemeinde – nicht seine Stimme abgeben.

Bettlägrige, geh- oder transportunfähige bzw. in Haft befindliche Personen können eine Wahlkarte beantragen und gleichzeitig bekannt geben, dass sie ihre Stimme vor einer „besonderen Wahlbehörde“ abgeben wollen, die dann am 13. Juni in ihre Unterkunft kommt.

Wahl aus dem Ausland

Aus dem Ausland kann ab Erhalt sofort mit der Wahlkarte gewählt werden. Letzter Termin für die Stimmabgabe ist bei der EU-Wahl nicht der Wahlschluss in Österreich (voraussichtlich 17.00 Uhr), sondern der Zeitpunkt, zu dem EU-weit das letzte Wahllokal schließt, das ist 22.00 Uhr. Zeitpunkt und Ort der Stimmabgabe müssen auf der Wahlkarte vermerkt werden. Für die Stimmabgabe im Ausland braucht man einen „Zeugen“. Bei der EU-Wahl kann dies sein: Eine österreichische Vertretungsbehörde, eine dem Notar vergleichbare Person oder ein wahlberechtigter EU-Bürger. Der „Zeuge“ muss einen gültigen Reisepass haben, dessen Ausstellungsdaten auf der Wahlkarte einzutragen sind.

Auf Flügen mit einer Linie der Austrian Airlines Group – Austrian, Austrian arrows und Lauda Air – ex Österreich kann schon jetzt an Bord gewählt werden, aber erst, wenn das österreichische Bundesgebiet verlassen wurde, weil Briefwahl in Österreich verboten ist. Die Flugbegleiter stellen sich als Wahlzeugen zur Verfügung und sorgen dafür, dass die Wahlkarte an die zuständige Wahlbehörde weitergeleitet wird. Auf Flügen nach Österreich kann allerdings erst am 13. Juni, bis 17.00 Uhr, gewählt werden – und das nur dann, wenn nach der Ankunft keine Zeit bleibt, in einem Wahllokal seine Stimme abzugeben.

Fristen

Bis zum 21. Juni, 12.00 Uhr, müssen die Wahlkarte aus dem Ausland per Post oder Boten bei der zuständigen Landeswahlbehörde (Amt der Landesregierung bzw. der Magistrat der Stadt Wien) eingelangt sein; die Vertretungsbehörden leiten die Wahlkarte rechtzeitig weiter.

Informationen über die Wahl mit Wahlkarten und zur Europa-Wahl gibt es auf der Homepage des Innenministeriums unter http://www.bmi.gv.at/wahlen/ und auf der Homepage des Außenministeriums unter http://www.wahlinfo-bmaa.at/

Redaktion: Magdalena Zotti

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