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EU-Vorsitz "sehr verwundert"

Die österreichische EU-Präsidentschaft zeigt sich als über die Drohung des Haushaltsausschusses des Europaparlaments, die laufende EU-Finanzvereinbarung aufzukündigen "sehr verwundert".

Dies werde „als weder sachlich notwendig noch als sinnvoll“ erachtet, hieß es am Montagabend aus dem Finanzministerium. Die Präsidentschaft würde im Falle einer Kündigung alles tun, um eine Einigung auf einen neuen Vertrag mit dem Parlament zu Stande zu bringen. Die österreichischen EU-Abgeordneten unterstrichen, dass durch die heutige Entschließung des Budgetausschusses die Verhandlungen nicht leichter würden.

Aus dem Finanzministerium hieß es, die Drohung des Parlaments „hilft uns nicht weiter, eine Lösung zu finden“ und sei auch „klimatisch nicht dienlich“. Man werde sich aber bemühen, sehr sachlich weiter zu verhandeln. Ende der Woche stehen weitere Gespräche auf technischer Ebene auf dem Programm, das nächste Gespräch mit Finanzminister Karl-Heinz Grasser erst wieder am 21. März.

Der SP-EU-Abgeordnete Herbert Bösch lobte den Beschluss, warnte aber, dass sich das Parlament die Latte für eine Einigung damit selbst immer höher lege. „Die heutige Entscheidung macht eine Einigung für den Rat nicht leichter“, betonte auch der Leiter der ÖVP-Delegation im EU-Parlament, Othmar Karas. Es sei dringend notwendig, „substanzielle Verhandlungen auf politischer Ebene“ zu führen, da die Gespräche auf technischer Ebene nicht den gewünschten Fortschritt gebracht hätten.

Die derzeitige Finanzvereinbarung zwischen den Mitgliedstaaten, stammt aus 1999 und gilt für die Haushaltsperiode 2000 bis 2006. Im Dezember des Vorjahres haben sich die Regierungschefs zwar nach nächtelangem Ringen auf einen nächsten Finanzrahmen für 2007 bis 2013 in Höhe von 862 Milliarden Euro verständigt, dieser braucht aber die Zustimmung des Parlaments, dem der Vorschlag bisher zu niedrig ist.

Kommt es zu keiner Einigung, kann die bestehende so genannte „interinstitutionelle Vereinbarung“ theoretisch verlängert werden. Damit wird das Budget jährlich, mit einem gewissen Zuschlag fortgeschrieben. Kündigt eine der drei Institutionen die Vereinbarung, werden laut EU-Vertrag zwar die Gehälter der Beamten und die Agrarförderungen weiterbezahlt, über alles andere müssen sich Mitgliedstaaten, Parlament und EU-Kommission aber jedes Jahr aufs Neue einigen. Langfristige Programme wie das Forschungsrahmenprogramm oder auch Strukturmittel werden nach Einschätzung von Experten praktisch undurchführbar.

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