EU vor Einigung auf Verbraucherkreditrichtlinie
Der Vorschlag für eine Verbraucherkreditrichtlinie wird bereits seit mehr als fünf Jahren diskutiert und wurde nach heftiger Kritik des EU-Parlaments mittlerweile komplett überarbeitet. Strittig ist weiter, unter welchen Voraussetzungen es bei vorzeitiger Kredittilgung eine Entschädigung für die Bank geben soll, hieß es am Dienstag aus Diplomatenkreisen in Brüssel.
Einigkeit herrscht laut Diplomaten darüber, dass die Richtlinie für Kredite zwischen 200 und 100.000 Euro gelten soll und auch Ratenkäufe betrifft. Weiters sollen die Formulare in der gesamten EU künftig ähnlich aussehen und strukturiert sein und insbesondere die effektive Jahresverzinsung enthalten. Ähnliches gilt auch für die Werbung, die künftig darüber Auskunft geben muss. Neu ist auch ein Widerrufsrecht, dass es den Kreditnehmern erlaubt, innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Bei der offenen Frage der Entschädigung bei vorzeitiger Rückzahlung, sollen die Mitgliedstaaten – in einem bestimmten Rahmen – Grenzen festsetzen können, ab denen die Bank etwas verrechnen kann.
Für typische österreichische Kontoüberziehungen ändert sich nach Angaben aus Diplomatenkreisen nichts, weil diese unter die so genannte Überschreitung fallen, für die kein Kreditvertrag und daher auch keine Gebühren anfallen. Wenn diese stillschweigende Überschreitungen allerdings länger dauern, müssen die Banken künftig die Kunden auf dem Kontoauszug auf die hohen Zinsen, die dabei anfallen, aufmerksam machen, so ein Experte
Nach den Ministern, darunter auch der für Konsumentenschutz zuständige Sozialminister Erwin Buchinger (S), muss sich neuerlich das EU-Parlament mit der Richtlinie befassen. Diplomaten schlossen am Dienstag in Brüssel nicht aus, dass es dort zu neuerlichen Änderungen des Richtlinienvorschlages kommt.
Beraten werden die Minister auch über die neue Verbraucherschutzpolitik der EU. Die zuständige Kommissarin, Meglena Kunewa will mit einer Harmonisierung von Rückgabe- oder Rücktrittsfristen und insbesondere mit der Einführung von Sammelklagen das Vertrauen der europäischen Konsumenten in Internet-Handel stärken. Die konkreten Vorschläge der Kommission sollen Anfang 2008 vorgelegt werden. Die Verbraucherpolitik steht auch beim nächsten Rat Beschäftigung, Soziales und Verbraucherschutz Ende Mai auf dem Programm; Diplomaten erwarten erst dort eine ausgedehnte Diskussion.