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EU: Verkehrsstrafen über Grenzen verfolgt

Urlaubsverkehrssünder können künftig auch in ihrer Heimat zur Kasse gebeten werden. Dies sieht ein neuer EU-Rahmenbeschluss vor, der allerdings noch nicht umgesetzt worden ist.

Dies erklärte Irene Gartner von der Straflegislativsektion des Justizministeriums der APA. Wer also in Spanien zu schnell fährt, soll künftig auch nach Hause eine Rechnung zugestellt bekommen. Bisher war dies nur bei Delikten in Deutschland möglich.

Laut Gartner gibt es derzeit noch keinen genauen Zeitplan für die Umsetzung des Rahmenbeschlusses. Wenn dieser jedoch abgesegnet wurde, müssen auf nationaler Ebene in allen EU-Mitgliedsstaaten entsprechende Gesetze erlassen werden.

Derzeit wenden die Gesetzeshüter bei landesfremden Verkehrssündern unterschiedliche Methoden an, berichtete der ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer im APA-Gespräch. Kann eine verhängte Strafe nicht an Ort und Stelle bezahlt werden, oder ist wegen der Schwere des Vergehens ein Gerichtsverfahren nötig, können in vielen Ländern auch Vorausleistungen verlangt werden, so Hoffer. Diese Zahlungen dienen dazu, eine eventuell ausgesprochene Strafe abzudecken. Um auf Nummer Sicher zu gehen, werde die verlangte Summe höher angesetzt. Entweder wird dieser Betrag in bar verlangt oder die Behörden nehmen ein Pfand, sagte er.

So könnten etwa Videokameras in Verwahrung genommen werden. Ob die Überzahlung nach Begleichung der Strafe wieder zurückgezahlt wird, sei bei vielen Ländern nicht geklärt.

Rechtsstreitereien zahlen sich bei Auslandsstrafen meist nicht aus, so Hoffer: „Wer wieder in ein Land einreisen möchte, täte gut daran, seine Schulden zu zahlen.“ Schließlich gebe es in manchen Ländern eine Art passive Fahndung, bei der der Lenker sofort belangt wird, wenn er wieder von den Behörden „entdeckt“ wird.

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