AA

EU-Vergleich: Österreicher starten früh ins Berufsleben

Die Österreicher starten im EU-Vergleich am frühsten ins Berufsleben.
Die Österreicher starten im EU-Vergleich am frühsten ins Berufsleben. ©APA/ANDREAS PESSENLEHNER (Sujet)
Im europäischen Vergleich treten die Österreich am jüngsten ins Arbeitsleben ein.

"Wer zwischen 1974 und 1988 geboren wurde, hat im Schnitt im Alter von 18,9 Jahren zu arbeiten begonnen", so das arbeitnehmernahe Momentum Institut mit Verweis auf Zahlen der EU-Kommission. Die 35-49-Jährigen haben demnach im Durchschnitt mit 18,9 Jahren eine Arbeit aufgenommen. Beschäftigte in Österreich starteten somit zwei Jahre früher als es in der EU üblich sei.

Momentum Institut: Österreicher starten früh ins Berufsleben

Italien bilde mit 22,9 Jahren das europäische Schlusslicht in der jüngsten untersuchten Generation. "Immer wieder hört man die Forderung, dass Arbeitnehmer:innen in Österreich länger als bis 65 Jahre arbeiten sollen. Derweil beginnen sie ohnehin schon zwei Jahre früher zu arbeiten als Europäer:innen im Durchschnitt und vier Jahre früher als Italiener:innen", schließt daraus das Momentum Institut. Ein späteres gesetzliches Pensionsantrittsalter sei daher nicht notwendig.

Die älteste Generation in Österreich hatte mit 17,4 Jahren den ersten Job

Oliver Picek, Chefökonom am Institut, rechnet ein einer Aussendung vor: Die älteste Generation (65-79-Jährige) fing in Österreich mit 17,4 Jahren mit dem ersten Job an. Damals starteten nur die Beschäftigten in Portugal (16,6) und in Irland (17,3) noch früher ins Berufsleben. Die ältere Generation nahm im EU-Schnitt die Arbeit erstmals mit 19,2 Jahren auf. In diesem Alterssegment starteten die Niederländer am spätesten mit 22,3 Jahren. "Damit hat sich der Einstieg ins Arbeitsleben in den vergangenen Jahrzehnten um knapp eineinhalb Jahre nach hinten verschoben", so Picek.

(APA/Red)

  • VIENNA.AT
  • Österreich
  • EU-Vergleich: Österreicher starten früh ins Berufsleben
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen