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EU-Vergleich: Österreicher fahren häufig unter Medikamenteneinfluss

Wer unter Medikamenteneinfluss fährt, dem kann der Führerschein abgenommen werden.
Wer unter Medikamenteneinfluss fährt, dem kann der Führerschein abgenommen werden. ©APA (Sujet)
Wer sich unter dem Einluss von Medikamenten hinters Steuer setzt, dem drohen von einer Geldstrafe bis hin zur Führerscheinabnahme rechtliche Konsequenzen.

Auf drei Alkohollenker in Österreich kommen etwa zwei Lenker unter Medikamenteneinfluss. Das berichtete das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) am Donnerstag. Etwa 20 bis 30 Prozent aller Medikamente können die Fahrtauglichkeit beeinflussen, warnte das Kuratorium anlässlich der rollenden Grippewelle.

Medikamente können Fahrtauglichkeit beeinflussen

Österreicher würden, verglichen mit anderen europäischen Ländern, besonders häufig unter Medikamenteneinfluss fahren, die Akzeptanz dessen sei hierzulande überdurchschnittlich hoch, geht aus den Ergebnissen einer internationalen Erhebung 2018 unter Beteiligung des KFV hervor.

Es wurden 35.000 Verkehrsteilnehmer - darunter 2.000 Österreicher - zu ihren Verhaltensweisen im Straßenverkehr befragt. Dabei gab jeder fünfte österreichische Autolenker an, innerhalb der letzten 30 Tagen nach der Einnahme eines Medikaments mit Warnsymbol mit dem Auto gefahren zu sein. Im europaweiten Durchschnitt waren es nur 15 Prozent der befragten Lenker.

Fahren unter Medikamenteneinfluss kann teuer werden

Es liegt in der Selbstverantwortung des Lenkers, sich im Beipackzettel oder bei einem Arzt oder Apotheker über die Fahrtüchtigkeit zu informieren, so das KFV.

Stellt die Exekutive eine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit in Folge einer Medikamenteneinnahme (ohne Suchtgift) fest, ist mit einer Verwaltungsstrafe in Höhe von bis zu 726 Euro zu rechnen. Darüber hinaus kann die Polizei die Weiterfahrt verhindern.

Weitere mögliche Maßnahmen sind die vorläufige Abnahme des Führerscheins, die Überprüfung der gesundheitlichen Eignung für das Lenken eines Kfz und die Einziehung oder Einschränkung der Lenkberechtigung. Bei einem Unfall kann zudem (Mit-)Verschulden festgestellt werden.

(APA/Red)

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