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EU: Verfassungsratifizierung in Gang

Die europäischen Parlamente gehen die Ratifizierung der EU-Verfassung an: Wien stimmt Gesetz zur Durchführung zu, Berlin beginnt Ratifizierungsprozess und Spaniens Bevölkerung stimmt am Sonntag ab.

Während Deutschland am Freitag den Ratifizierungsprozess zur EU-Verfassung im Bundesrat (Länderkammer) offiziell initiiert hat, laufen in Spanien die letzten Vorbereitungen für das Referendum am kommenden Sonntag. In Brüssel rief EU-Kommissarin Margot Wallström die Spanier auf, sich trotz wahrscheinlicher positiver Mehrheit massiv an der Volksabstimmung zu beteiligen. In Frankreich und Österreich wurden bereits am Donnerstag wichtige Weichen gestellt: Der Pariser Senat beschloss wichtige vorbereitende Änderungen in der Landesverfassung, im österreichischen Nationalrat stimmte der Verfassungsausschuss einem wichtigen Durchführungsgesetz zu.

In Berlin begann im Rahmen der ersten Sitzung des Bundesrates im neuen Jahr offiziell das parlamentarische Verfahren zur Ratifizierung der EU-Verfassung. Die Beratungen sollen bis zum Juni auch in der anderen Kammer, dem Bundestag, abgeschlossen werden. Das Vertragsgesetz braucht jeweils eine Zustimmung von zwei Dritteln. Außenminister Joschka Fischer (Grüne) rief beide Kammern zu einer zügigen Ratifizierung auf. Dies sei angesichts der Bedeutung Deutschlands in der EU als „positives Signal“ wichtig. Die Verfassung stärke die Fähigkeiten der EU nach außen und die demokratische Legitimation der EU.

Zwei Tage vor dem EU-Verfassungsreferendum in Spanien rief die schwedische EU-Kommissarin Wallström in ihrer Eigenschaft als Vize-Präsidentin der EU-Kommission die iberische Bevölkerung eindringlich auf, von ihrem Stimmrecht auch Gebrauch zu machen. „Die wirkliche Herausforderung liegt darin, die Wähler zu mobilisieren“, sagte Wallström am Freitag in Brüssel. Selbst wenn Umfragen eine Mehrheit der Befürworter prognostizierten, sei es wichtig, dass viele Menschen ihre Stimme abgeben.

Die Spanier sind die ersten EU-Bürger, die direkt über die Verfassung abstimmen. Mehr als 60 Prozent der Spanier sind laut Umfragen für die EU-Verfassung, die Beteiligung an dem Referendum am Sonntag könnte jedoch unter 40 Prozent liegen, was den weiteren Ratifikationsprozess gefährden könnte.

Bereits am Donnerstag konnte Paris eine wichtige Weichenstellung in Sachen EU-Verfassung vermelden. Nach der Nationalversammlung verabschiedete auch der Senat mit großer Mehrheit Änderungen der Landesverfassung, die künftig Verweise auf den europäischen Text enthalten soll. Der so genannte Kongress soll am 28. Februar in Versailles zusammentreten. Im Anschluss kann das mit Spannung erwartete Referendum zur EU-Verfassung auch in Frankreich angesetzt werden.

Umfragen zufolge ist eine klare, aber stetig schrumpfende Mehrheit der Franzosen für die Annahme der EU-Verfassung. Aus Sorge, dass die Ablehnung die Oberhand gewinnen könnte, will die Regierung Medienberichten zufolge die Volksabstimmung auf Ende Mai vorziehen. Der konservative Pariser „Figaro“ nannte am Donnerstag den 22. Mai als wahrscheinlichsten Termin. Zuvor hatte Staatspräsident Jacques Chirac offenbar den 5. Juni favorisiert.

Auch in Wien wurde am Donnerstag mit einem parlamentarischen Beschluss der weitere Weg zur EU-Verfassung freigemacht. Der Verfassungsausschuss des Nationalrats stimmte einhellig einem Bundesverfassungsgesetz zu, das die Voraussetzung für die eigentliche Ratifikation der EU-Verfassung bildet. In dem Gesetz wird u.a. festgelegt, dass die Genehmigung der EU-Verfassung einer Zweidrittelmehrheit im Nationalrat und einer Zustimmung des Bundesrats – ebenfalls mit Zweidrittelmehrheit – bedarf.

Die EU-Verfassung kann nur dann in Kraft treten, wenn sie von allen 25 Mitgliedsländern der Europäischen Union und vom Europäischen Parlament ratifiziert wird. In Slowenien, Litauen und Ungarn ist die Ratifikation der Verfassung bereits erfolgt. In zehn Ländern ist eine Volksabstimmung vorgesehen: In Frankreich, Großbritannien, Luxemburg, Dänemark, Irland, den Niederlanden, Portugal, Polen und Tschechien.

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