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EU-Verfassung: Kein Gottesbezug im Entwurf

Die Präambel des abschließenden Entwurfs der EU-Verfassung enthält keinen Gottesbezug und keine Erwähnung der christlichen Wurzeln Europas.

In dem mittlerweile veröffentlichten Text ist im Gegensatz zu einer ersten Fassung aber auch keine Erwähnung der griechischen und römischen Antike sowie der Aufklärung mehr enthalten. Kritiker aus verschiedenen Fraktionen hatten den ersten Entwurf bemängelt, weil diese philosophischen Strömungen im Gegensatz zum Christentum ausdrücklich erwähnt worden waren.

Dagegen werden, wie Kathpress in einer Untersuchung des Textes festhält, „die kulturellen, religiösen und humanistischen Überlieferungen Europas“ erwähnt, aus denen der Kontinent schöpfe und die in seinem Erbe weiter lebendig seien. Damit geht der Verfassungsentwurf über die Präambel der Grundrechte-Charta hinaus. Darin heißt es: „In dem Bewusstsein ihres geistig-religiösen und sittlichen Erbes gründet sich die Union auf die unteilbaren und universellen Werte der Würde des Menschen, der Freiheit, der Gleichheit und der Solidarität.“

Weiter enthalten ist in dem abschließenden Entwurf des Präsidiums trotz gegenteiliger Änderungsanträge von Konventsmitgliedern der so genannte Kirchen-Artikel (Artikel 51). Darin heißt es, die EU achte den Status der Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie „weltanschaulicher Gemeinschaften“ (gemeint sind Vereinigungen von Atheisten und Agnostikern) und beeinträchtige ihn nicht. Die EU pflege „in Anerkennung der Identität und des besonderen Beitrags der Kirchen“ einen offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog mit ihnen; eine ähnliche Stellung war bisher nur den Sozialpartnern vorbehalten.

Die Konventsmitglieder führten am Mittwoch in Brüssel ihre abschließenden Beratungen durch. Am Freitag will das Gremium seine Arbeiten abschließen. Dann soll Konventspräsident Valery Giscard d’Estaing einen Konsens über den Vorschlag für eine künftige EU-Verfassung feststellen. Das Ergebnis der Arbeiten wird den EU-Staats- und Regierungschefs bei ihrem Gipfeltreffen am 20. Juni in Saloniki übergeben werden. Eine Regierungskonferenz von Vertretern der EU-Staaten wird dann nach der Sommerpause über den Entwurf beraten. Ob diese Arbeiten wie vorgesehen noch in diesem Jahr abgeschlossen werden können, gilt als offen.

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