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EU-Verfassung: Erste Textvorschläge

EU-Konventspräsident Valery Giscard d’Estaing hat einen Text für die ersten 16 Paragraphen der künftigen EU-Verfassung vorgeschlagen.

Der EU-Konvent wird darüber Ende Februar diskutieren. Herzstück ist die Aufteilung der Kompetenzen zwischen Union – deren Namen ausdrücklich offen gelassen wird – und Mitgliedsländern.

„Alle Kompetenzen, die nicht durch die Verfassung der Union übertragen wurden, gehören den Mitgliedsländern“ heißt es im Artikel 8 unter anderem. Die EU mische sich nur ein, soweit Aufgaben nicht durch die Mitgliedsländer „ausreichend“ erledigt werden können.

Die EU habe die Kompetenz, die Wirtschaftspolitiken der Mitgliedsländer zu koordinieren. Auch habe sie die Kompetenz, eine gemeinsame Sicherheits- und Außenpolitik sowie in zunehmendem Maße eine gemeinsame Verteidigungspolitik zu definieren.
Ausschließliche Kompetenz der EU (Art. 11) sind die Sicherung des freien Personen-, Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs sowie der Wettbewerbsregeln. Außerdem sind Zollunion, Außenhandelspolitik, Geldpolitik der Euro-Länder und Schutz der Meeresressourcen ausschließliche Gemeinschaftskompetenz.

Als gemeinsame Kompetenz von EU und Mitgliedsländern (Art. 12) sind Binnenmarkt, Raum der Freiheit, Sicherheit und Justiz, Landwirtschaft und Fischerei, Transport, Transeuropäische Netze, Energie, Sozialpolitik, Wirtschaftlicher Zusammenhalt, Umwelt, öffentliche Gesundheit und Konsumentenschutz aufgelistet. Besondere Kompetenzen schreibt der Entwurf der EU weiters in der Forschung, der Raumfahrttechnik, humanitäre Hilfe und Entwicklungshilfe zu.

„Unterstützend“ wirkt die EU (Art. 15) in den Bereichen Beschäftigung, Industrie, Bildung, Kultur, Sport, Katastrophenschutz.

Der Entwurf sieht eine einstimmige Entscheidung der EU-Mitgliedsländer im EU-Rat mit Zustimmungsrecht des EU-Parlaments vor, um die Kompetenzverteilung zu ändern.

Abgesehen davon werden in dem Text die Grundwerte der EU definiert. Die Grundrechtscharta wird darin verankert. Jeder Bürger eines EU-Landes soll zusätzlich automatisch Unionsbürger werden, eine Diskriminierung nach Nationalität wird ausgeschlossen.

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