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EU: Verfahren wegen Glücksspiel

Die EU-Kommission hat wie angekündigt Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich, Frankreich und Italien wegen deren gesetzlicher Regeln für Glücksspiele eingeleitet.

Im Fall Österreichs ersucht die Kommission um Auskunft zu zu nationalen Rechtsvorschriften, die Werbung für in anderen EU-Staaten zugelassene und niedergelassene Spielbanken verbieten, teilte die EU-Behörde am Donnerstag mit. Die Untersuchung der EU-Kommission „betrifft nicht die Existenz von Monopolen als solchen oder die nationalen Lotterien“.

Daneben befürchtet die Kommission, „dass die Sorgfaltspflicht der Spielbanken, die zum Schutz österreichischer Glücksspielteilnehmer vor übermäßigen Spielverlusten durch die betreffenden Rechtsvorschriften begründet wird, für ausländische Spieler nicht gilt. Eine derartige Regelung kann daher in Bezug auf den Schutz von Glücksspielteilnehmern als Empfänger von Dienstleistungen diskriminierend sein“.

Grund für die neuen Vertragsverletzungsverfahren seien mögliche Verstöße gegen die EU-Dienstleistungsfreiheit. Das Vorgehen der EU-Kommission berühre nicht die Liberalisierung der Märkte für Glücksspiele allgemein oder die Befugnis der Mitgliedstaaten, das öffentliche Interesse zu schützen, solange das Gemeinschaftsrecht dabei gewahrt bleibe, betonte die Kommission.

Österreich, Italien und Frankreich erhalten nunmehr Mahnbriefe aus Brüssel. Die Länder haben zwei Monate Zeit, darauf zu antworten. Sollte sich die Kommission mit den Antworten nicht zufrieden geben, droht ihnen eine Klage vor dem EU-Gerichtshof.

Auch Casinolizenz-Ausschreibung im Visier Brüssels

In dem EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich wegen der gesetzlichen Regeln zum Glücksspiel geht es nach Angaben eines Kommissionssprechers entgegen ursprünglicher Angaben auch um die Ausschreibungsregeln bei Lizenzen von Casinos. Im Falle von Ausschreibungen „bedeutet dies, das sie nicht automatisch die Casinos Austria bekommen können“, sagte Oliver Drewes, Sprecher von EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy am Donnerstag zur APA.

Die Kommission hatte zuvor in einer Aussendung mitgeteilt, die Untersuchung betreffe nicht die Existenz von Monopolen als solche. Drewes betonte, die EU-Staaten hätten jegliche Möglichkeit für Restriktionen beim Glücksspiel. Dabei müsste aber das Prinzip der Nicht-Diskriminierung und der Verhältnismäßigkeit gelten.

In dem am Donnerstag eingeleiteten Verfahren gegen Frankreich kritisiert die Kommission „eine Reihe von Fragen zu bestimmten Beschränkungen von Sportwetten“, die von Veranstaltern mit Zulassung und Niederlassung in anderen EU-Staaten im Fernabsatz angeboten würden. Die EU-Kommission habe „Bedenken in Bezug auf die Verhältnismäßigkeit der von Frankreich getroffenen Maßnahmen, wodurch den in anderen Mitgliedstaaten zugelassenen Glücksspielveranstaltern zum Schutz der Verbraucher vor Spielsucht der Zugang zum französischen Markt für Sport- und Pferdewetten verweigert wird, während dieser Markt anscheinend stetig expandiert und das Wettangebot sowie die Möglichkeiten zu dessen Wahrnehmung kontinuierlich zunehmen“.

Nach der Verhaftung der beiden österreichischen bwin-Vorstände in Frankreich im September hatte die EU-Kommission bereits weitere Schritte gegen EU-Staaten angekündigt, die den freien Wettbewerb auf den Gebiet der Sportwetten einschränken. Bereits im April hatte die EU-Behörde Mahnschreiben gegen Deutschland, Dänemark, Finnland, Italien, Ungarn, die Niederlande und Schweden gerichtet. In Österreich ist sind Sportwetten weitgehend liberalisiert.

Im Falle Italiens befürchtet die Kommission, dass neuere italienische Rechtsvorschriften, die den Zugang zu den Webseiten rechtmäßig zugelassener europäischer Veranstalter unterbinden, eine unverhältnismäßige Beschränkung darstellten. Die Kommission habe die italienische Regierung ersucht, die Verhältnismäßigkeit der betreffenden Maßnahmen insbesondere vor dem Hintergrund des expandierenden Sportwettenmarkts, der offenbar inländischen Veranstaltern vorbehalten sei, zu erläutern.

Novomatic für kontrollierte Marktliberalisierung

Nach der Eröffnung eines EU-Vertragsverletzungsverfahrens gegen Österreich wegen des Glücksspielmonopols hat sich der Vorstand des österreichischen Glücksspielkonzern Novomatic, Franz Wohlfahrt, für eine kontrollierte Marktliberalisierung ausgesprochen. Wünschenswert wäre eine Entmonopolisierung, wo mehrere Konzessionswerber in einem transparenten Verfahren Konzessionen bekommen, aber keine völlige Freigabe des Marktes, sagte Wohlfahrt am Donnerstag zur APA.

Die Vielzahl der EU-Vertragsverletzungsverfahren im Glücksspielbereich beweise, dass der Status Quo nicht mehr aufrecht erhalten werden könne und es Bedarf nach einer EU-Glücksspielrichtlinie gebe, meint der Chef von Novomatic, 100-Prozent-Mutter der Admiral Sportwetten GmbH. Das nunmehrige Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich zeige, dass die Ausgestaltung des österreichischen Monopols bei Spielbanken und Lotterien nicht der EU-Vorgabe entspreche und nicht kohärent sei. Dass die Casinos Austria ihr Spielangebot massiv ausgebaut hätten und exzessive Werbung betreiben würden, könnte die EU-Ziele für Spielmonopole – etwa den Verbraucher vor Spielsucht zu schützen – gefährden.

Die österreichische Politik sei daher aufgefordert, eine Neuordnung des österreichischen Glücksspielrechts mit einem regulierten Markt zu schaffen, fordert Wohlfahrt. Ein generelles Werbeverbot für Glücksspiele zu erlassen, wäre allerdings „ein Widerspruch in sich“, da Glücksspiele eine wirtschaftliche Aktivität seien und auch angemessen beworben werden müssten. Ein generelles Werbeverbot käme einem generellen Glücksspielverbot gleich.

Casinos Austria: EU-Verfahren gefährdet Monopol nicht

Auch nach der Einleitung eines EU-Vertragsverletzungsverfahrens gegen Österreich wegen der gesetzlichen Regeln für Glücksspiele sieht der österreichische Glücksspielmonopolist Casinos Austria das Glücksspielmonopol nicht in Gefahr. Die EU-Kommission habe heute klar betont, die Untersuchung betreffe „nicht die Existenz von Monopolen als solche oder die nationalen Lotterien“, sagte Casinos Austria-Generalbevollmächtigter Dietmar Hoscher in einer ersten Reaktion am Donnerstag zur APA.

Die Kommission habe betont, dass Glücksspielmonopole zulässig und nicht automatisch EU-rechtswidrig seien, so Hoscher. Bei der Untersuchung gehe es rein um Details der Glücksspielregelung.

Der Staat habe in Österreich das Monopol auf Casino-Lizenzen und all diese in der Vergangenheit aus bestimmten Gründen an die Casinos Austria vergeben, nicht aber aus einem Automatismus heraus. Daher bedeute die heutige Aussage des Sprechers von EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy, Oliver Drewes, dass die nunmehrige EU-Untersuchung im Falle von Lizenzausschreibungen bedeute, dass diese nicht automatisch die Casinos Austria bekommen können, keine Änderung der Rechtslage. Österreich hätte die Lizenzen bisher auch schon an andere Firmen vergeben können, dafür brauche es kein EU-Urteil, so Hoscher.

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