Gestern Dienstag wurde mit der „begründeten Stellungnahme“ der zweite Schritt im dreistufigen Verfahren eingeleitet, als nächstes droht den sieben EU-Staaten eine Klage.
Das Gesetz hätte bis zum 10. August 2002 umgesetzt werden müssen, schreibt die EU-Kommission. Es soll sicherheits- und Umweltaspekte bei Lkw in der EU verbessern, indem die jährliche Kontrolle durch Stichprobenkontrollen auf der Straße ergänzt werden. Fahrzeuge, die bei einer Kontrolle als nicht fahrtauglich eingestuft werden, dürften an der Weiterfahrt gehindert werden.
Mittels schärferer Kontrollen könnte der technische Zustand nicht nur der EU-Lkw sondern auch der Lkw aus anderen Staaten am Weg durch die Union verbessert werden, hofft die EU-Kommission. Bei jährlich 40.000 Verkehrstoten in der EU sei es dringlich, dass die Mitgliedsländer das Gesetz umsetzen.