AA

EU-Strafen gegen Missbrauch und Kinderpornografie

Die EU-Justizminister wollen sich am Freitag bei einem Treffen in Luxemburg auf neue, schärfere EU-weite Strafen gegen sexuellen Missbrauch und Kinderpornografie einigen. Wie es im Vorfeld aus diplomatischen Kreisen hieß, wird auch Österreich im Zuge der neuen EU-Richtlinie die entsprechenden Höchststrafen merklich nach oben anpassen müssen.

Experten der 27 EU-Staaten haben bereits weitgehend Einigung über die Eckpunkte der neuen EU-Richtlinie gegen sexuellen Missbrauch, sexuelle Ausbeutung und Kinderpornografie erzielt. Demnach müssen die EU-Staaten ein bestimmtes Mindestmaß an Höchststrafen für eine Reihe von Tatbeständen vorsehen. So sind für sexuelle Handlungen gegenüber Kindern unter Nötigung und Gewalt bis zu zehn Jahre Haft vorgesehen, in Österreich gelten bisher fünf Jahre. Erstmals wird in Österreich mit der Richtlinie der Tatbestand der wissentlichen Teilnahme an sexueller Ausbeutung eingeführt, dafür gilt künftig EU-weit eine Höchststrafe von mindestens einem Jahr. Die Förderung von Kinderprostitution soll mit Haft von fünf Jahren bestraft werden, in Österreich gilt derzeit dafür eine Höchststrafe von drei Jahren.

Die EU-Richtlinie führt auch neue Begriffe, wie die Kontaktaufnahme zu Kindern über das Internet (“Grooming”) ein. Offen ist noch die Frage, wie Berufsverbote für Sexualstraftäter – etwa Kindergärtner – nach einem Umzug ins Ausland auch dort gehandhabt werden. Endgültig beschlossen dürfte das Gesetzeswerk daher erst im Dezember werden, hieß es in Ratskreisen.

Bereits am Donnerstag wollen die EU-Innenminister erneut den Zeitplan für die geplante Schengen-Polizeidatenbank SIS II beraten. Statt wie geplant 2007 soll das Projekt nach zahlreichen Verzögerungen erst 2013 in Kraft treten.

Außerdem wollen die Innenminister über den Fahrplan zum Aufbau eines EU-weiten Asylsystem bis 2012 reden. Wegen der großen Differenzen unter den EU-Staaten werden von sechs Rechtsakten derzeit nur vier verhandelt, aber auch bei der geplanten Überarbeitung der Dublin-II-Verordnung ist die Aussetzung von Überstellungen von Asylbewerbern strittig. Bei der sogenannten Status-Richtlinie streiten die EU-Staaten darüber, welche Sozialleistungen Asylanten und andere Schutzbedürftige erhalten sollen. Über Richtlinien zur Aufnahme von Asylbewerbern und zu den Verfahren wird derzeit gar nicht verhandelt.

Beim Mittagesessen wollen die EU-Innenminister auch über die neue US-Einreisegebühr für Reisende in die Vereinigten Staaten im Rahmen des elektronischen Registrierungssystems ESTA beraten. Nach Einschätzung von Diplomaten ist es unwahrscheinlich, dass die Europäer darauf mit Gegenmaßnahmen – etwa eine Visapflicht für US-Reisende – reagieren werden. Auch der Streit um die die von Kanada verhängte Visapflicht für tschechische Staatsbürger steht formell auf der Tagesordnung. Entscheidungen sind trotz allgemeiner europäischer Solidaritätszusagen allerdings keine zu erwarten. Außerdem will die EU-Kommission über die von ihr vorgeschlagenen Mindeststandards für Passagierdatenabkommen informieren.

EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström will die Innenminister von ihrer jüngsten Reise nach Libyen unterrichten, wo sie mit der dortigen Regierung Schwerpunkte einer Zusammenarbeit im Kampf gegen die illegale Migration definiert hat. Die EU-Kommission will Libyen dazu drängen, die Flüchtlingskonvention der Afrikanischen Union umzusetzen. Libyen hat die Genfer Flüchtlingskonvention nicht unterzeichnet und hat auch immer wieder eine Zusammenarbeit mit dem Flüchtlingshochkommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR) verweigert. Nach Schätzungen von EU-Experten gibt es in Libyen bis zu 1,5 Millionen Flüchtlinge, die zum Teil unter verheerenden Zuständen in 18 Auffanglagern untergebracht sind.

  • VIENNA.AT
  • Chronik
  • EU-Strafen gegen Missbrauch und Kinderpornografie
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen