Wie die slowenische EU-Präsidentschaft mitteilte, wurde der Kompromiss angenommen, man hoffe nun auf eine Annahme des Kompromisses durch das Europaparlament, das in zwei Wochen über die Richtlinie abstimmen soll.
In Ratskreisen hieß es, auch Österreich habe dem Kompromiss letztlich zugestimmt. Nur die Niederlande hätten einen parlamentarischen Vorbehalt angemeldet. Zuvor hatte auch Österreich einen Vorbehalt wegen der verpflichtenden Prozesskostenhilfe geäußert, da diese zu Mehrkosten führen könnte. In Österreich besteht ein solcher Anspruch derzeit nur bei höchstgerichtlichen Verfahren.
In zahlreichen EU-Staaten ist derzeit nur eine viel kürzere Schubhaft erlaubt, in Österreich sind es zehn Monate. Österreich und andere EU-Staaten wären durch die Richtlinie aber nicht gezwungen, die Haftdauer auf 18 Monate auszuweiten.
In der Richtlinie sind auch bestimmte Rechte für die Schubhäftlinge vorgesehen. So soll die Haft für Minderjährige nur in Ausnahmefällen und als “letztes Mittel” mit der kürzest möglichen Dauer erlaubt werden, Freizeitaktivitäten und Zugang zu schulischer Bildung müssen garantiert werden. Familien gesondert untergebracht werden. Internationale und Nicht-Regierungsorganisationen sollen die Möglichkeit bekommen, die Hafteinrichtungen zu besuchen.
Der ÖVP-Europaabgeordnete Hubert Pirker begrüßte die Einigung, die zwischen den Innenministern und dem Europaparlament zuvor ausgehandelt worden war. “Illegalität wird zukünftig europaweit nicht mehr hingenommen: Mitgliedstaaten erteilen nunmehr entweder Aufenthaltstitel oder sie schieben konsequent nach einheitlichen europäischen Mindeststandards ab”, erklärte er. Die Annahme des Kompromisses durch das Europaparlament sei nun möglich. Die sozialdemokratische Fraktion im Europaparlament hatte dagegen den Kompromiss zuletzt wegen der ihrer Ansicht nach zu hohen möglichen Schubhaftdauer kritisiert.