Man sei gegenüber solchen Überlegungen sehr vorsichtig, hieß es aus der EU-Kommission, da nicht klar sei, ob die vorgeschlagene Methode in allen Bereichen richtig sei. Österreich habe bereits im Oktober einen Antrag auf eine Ausweitung des bisher nur in der Bauwirtschaft angewendeten Systems auf alle Geschäfts zwischen Unternehmen gestellt, hieß es auf Anfrage heute aus dem Finanzministerium in Wien. Die EU-Kommission hat bis zu 8 Monate Zeit, sich dazu zu äußern, dann müssen noch alle Mitgliedstaaten zustimmen, weil für Steuerfragen in der EU Einstimmigkeit notwendig ist. Laut EU-Kommission ist der Antrag Österreichs im Dezember eingegangen.
Am 6. und 7. Februar soll das so genannte Reverse-Charge-Verfahren, bei dem Waren und Dienstleistungen zwischen Unternehmen ab einem Umsatz von 10.000 Euro nur noch netto verrechnet werden und damit der Vorsteuerabzug im Großen und Ganzen wegfiele, Hauptthema einer internationalen Steuerkonferenz in Wien sein. Deutschland, das ebenfalls 2008 sein Umsatzsteuersystem in eine ähnliche Richtung reformieren will, hat laut EU-Kommission noch keinen Antrag gestellt, plane dies aber. Laut deutschen Medienberichten erwartet sich der dortige Fiskus zusätzliche Steuereinnahmen von 3,8 Mrd. Euro.
“Erklärungsbedarf vorhanden”