EU sieht Verfahrensfehler bei Skigebietszusammenschluss in Vorarlberg
Das Projekt stehe ziemlich klar im Widerspruch zum Gemeinschaftsrecht und zur Alpenschutzkonvention, ein Vertragsverletzungsverfahren könnte drohen. Die Vorarlberger Landesregierung wollte sich vorerst nicht äußern, da der entsprechende Brief aus Brüssel noch nicht eingetroffen sei.
Die beiden Skigebiete von Mellau und Damüls könnten durch den Bau von mehreren Liften miteinander verbunden werden. Die Bedenken der Naturschützer gegen das Projekt waren allerdings stets groß, es entwickelte sich eine mehrjährige Auseinandersetzung.
Zu Beginn des Jahres 2007 wies der Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde der Vorarlberger Naturschutzanwältin Katharina Lins als unbegründet ab, womit dem Skigebietszusammenschluss vorerst nichts mehr im Wege zu stehen schien.
Allerdings wandte sich ein Aktionskomitee rund um den Alpenschutzverein mit einer Petition an das Europäische Parlament. Dort stellte man – wie der Rundfunk unter Berufung auf den Vorarlberger EU-Abgeordneten Herbert Bösch ausführte – nach Prüfung des Projekts fest, dass die Behörden und die Landesregierung die Skigebietsverbindung ohne Umweltverträglichkeitsprüfung nie hätten genehmigen dürfen.
Nun muss die Vorarlberger Landesregierung ihre Entscheidung begründen. Ist man bei der EU mit der Antwort nicht einverstanden, könnte ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet werden.