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EU: Sicherheitsstandards ab 2010

Einheitliche Sicherheitsstandards für Raketen, Böller und andere Silvesterkracher wird es in der EU ab 2010 geben. Die neue Richtlinie muss nur noch formal verabschiedet werden.

Dies sieht eine Richtlinie vor, die Ende November vom Europaparlament angenommen wurde und von den EU-Staaten demnächst nur noch formal verabschiedet werden muss. Im Folgenden ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen: Für pyrotechnische Produkte müssen grundlegende Sicherheitsanforderungen gelten. Sind diese erfüllt, müssen sie Zugang zum gesamten EU-Binnenmarkt haben. Derzeit ist der Verkauf von Feuerwerkskörpern äußerst unterschiedlich in den einzelnen Staaten geregelt.

Die Hersteller müssen nach der neuen Richtlinie eine Reihe von Sicherheitskriterien durch unabhängige Prüfinstitute bewerten lassen, die von den EU-Staaten noch zu bestimmen sind. So muss die physikalische und chemische Stabilität der Kracher nachgewiesen werden, ebenso wie die Kompatibilität aller Bestandteile. Die Feuerwerkskörper müssen unempfindlich gegen normale Handhabung, Transport, Einwirkung von Wasser, Kälte und Hitze sein. Die Richtlinie verpflichtet die Hersteller weiters, für Sicherheit gegen vorzeitiges oder ungewolltes Zünden zu sorgen. Hinweise müssen in der jeweiligen Landessprache angebracht werden.

Feuerwerkskörper werden weiters in vier Kategorien von wenig bis hoch gefährlich unterteilt. Die erste Kategorie darf an Kinder ab zwölf Jahren verkauft werden. Für die zweite gilt ein Mindestalter von 16 und für die dritte Kategorie von 18 Jahren. Außerdem gibt es eine eigene Kategorie für pyrotechnische Erzeugnisse für die Verwendung auf Bühnen, die nur von Personen mit Fachkenntnissen benutzt werden dürfen.

Für spezielle pyrotechnische Erzeugnisse wie Signalraketen und Bühnenfeuerwerke gelten die neuen Bestimmungen erst ab dem Jahr 2013 nach einer sechsjährigen Übergangszeit. Die EU-Staaten können das Mindestalter aus Gründen der öffentlichen Sicherheit auch anheben. Außerdem dürfen sie den Verkauf bestimmter Lärm verursachender Knallkörper untersagen.

aparlament angenommen wurde und von den EU-Staaten demnächst nur noch formal verabschiedet werden muss. Im Folgenden ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen: Für pyrotechnische Produkte müssen grundlegende Sicherheitsanforderungen gelten. Sind diese erfüllt, müssen sie Zugang zum gesamten EU-Binnenmarkt haben. Derzeit ist der Verkauf von Feuerwerkskörpern äußerst unterschiedlich in den einzelnen Staaten geregelt.

Die Hersteller müssen nach der neuen Richtlinie eine Reihe von Sicherheitskriterien durch unabhängige Prüfinstitute bewerten lassen, die von den EU-Staaten noch zu bestimmen sind. So muss die physikalische und chemische Stabilität der Kracher nachgewiesen werden, ebenso wie die Kompatibilität aller Bestandteile. Die Feuerwerkskörper müssen unempfindlich gegen normale Handhabung, Transport, Einwirkung von Wasser, Kälte und Hitze sein. Die Richtlinie verpflichtet die Hersteller weiters, für Sicherheit gegen vorzeitiges oder ungewolltes Zünden zu sorgen. Hinweise müssen in der jeweiligen Landessprache angebracht werden.

Feuerwerkskörper werden weiters in vier Kategorien von wenig bis hoch gefährlich unterteilt. Die erste Kategorie darf an Kinder ab zwölf Jahren verkauft werden. Für die zweite gilt ein Mindestalter von 16 und für die dritte Kategorie von 18 Jahren. Außerdem gibt es eine eigene Kategorie für pyrotechnische Erzeugnisse für die Verwendung auf Bühnen, die nur von Personen mit Fachkenntnissen benutzt werden dürfen.

Für spezielle pyrotechnische Erzeugnisse wie Signalraketen und Bühnenfeuerwerke gelten die neuen Bestimmungen erst ab dem Jahr 2013 nach einer sechsjährigen Übergangszeit. Die EU-Staaten können das Mindestalter aus Gründen der öffentlichen Sicherheit auch anheben. Außerdem dürfen sie den Verkauf bestimmter Lärm verursachender Knallkörper untersagen.

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