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EU: "Schwarze Liste" unsicherer Fluglinien

Die EU hat die "Schwarze Liste" unsicherer Fluglinien erweitert. Neu hinzugekommen sind „DAS Air Cargo“ aus Kenia und "Dairo Air Services" aus Uganda. Zur Liste

Ebenso wurde allen 27 in der Republik Kirgisistan zugelassenen Luftfahrtunternehmen der Betrieb in der EU vollständig untersagt, da die nationale Kontrollbehörde nicht in der Lage ist, eine wirksame Überwachung zu gewährleisten. Für die auf der Liste befindlichen Fluggesellschaften herrscht Start- und Landeverbot auf den Flughäfen in der EU.

Weiteren Fluglinien hat die Kommission die „Gelbe Karte“ gezeigt, wie Verkehrskommissar Jacques Barrot im Rahmen des EU-Verkehrsministertreffens in Luxemburg sagte, bei der sich die Minister auf . Zwar sah man von einer Aufnahme der in Russland zugelassenen Pulkovo Aviation, der pakistanischen Pakistan International Airways, der Johnsons Air aus Ghana sowie der in Zypern zugelassenen Ajet (früher Helios Airways) in die Liste ab. Jedoch mussten deren Betreiber Abhilfemaßnahmen für Mängel zusagen, was von der Kommission demnächst erneut überprüft wird. Sollte es zu einem Flugverbot für Ajet kommen, wäre es das erste Mal, dass eine Linie aus einem EU-Mitgliedsland betroffen wäre. Im August 2005 war eine Boeing 737-300 von Helios Airways in Griechenland abgestürzt. Alle 121 an Bord befindliche Menschen kamen dabei ums Leben.

Zu Veränderungen auf der Liste kam es auch dadurch, dass Fluglinien aus Ländern, die von der EU auf die Schwarze Liste gesetzt worden waren, inzwischen ihren Betrieb eingestellt bzw. andere neu den Betrieb aufgenommen haben. Die afghanische „Ariana Afghan Airlines“ haben ihr einziges Flugzeug, das in Frankreich registriert war, verkauft und dürfen daher nun ebenfalls nicht mehr in der EU fliegen. „Air Services Comores“ ist nicht mehr auf der Liste, aber noch Einschränkungen unterworfen.

Die EU-Verkehrsminister haben bei ihrem Treffen in Luxemburg den Beitritt Russlands zur Welthandelsorganisation WTO mit der Frage der Gebühren für Sibirien-Überflüge verknüpft. Ohne Lösung dieser Frage soll Russland nicht der WTO beitreten dürfen, sagte die finnische Verkehrsministerin Susanna Huovinen. Zwar sei vereinbart, dass Russland die Gebührengestaltung bis Ende 2013 löst und danach ohne Diskriminierung nur noch die Gebühren verlangt, die die Flugsicherung verursacht. Dennoch sei man sich nicht einig, wie die Übergangsphase bis dahin gestaltet wird, ergänzte Barrot. Es gebe zwar Fortschritte in einigen Punkten, jedoch „noch wichtige Dinge zu klären“. Russlands Ambitionen, der WTO beizutreten, könnten andernfalls auf „Schluckauf“ stoßen, so Barrot.

Ebenfalls noch uneins ist man mit den USA in der Frage eines neuen Luftfahrtabkommens („Open Skys“). Politische Einigung innerhalb der EU-Verkehrsminister auf gemeinsame grundlegende Regelungen zur Flugsicherheit wurde jedoch erzielt.

Die detaillierten Regelungen sind in dem Vorschlag ausgespart, um schnelle Reaktionen auf veränderte Sicherheitsnotwendigkeiten zu ermöglichen. Ebenfalls nicht enthalten war derjenige Punkt, der zu einer Ablehnung des Vorschlages in erster Lesung im Europäischen Parlament geführt hatte: Die Frage, ob die jeweiligen Mitgliedstaaten oder die Flughafenbetreiber für die Kosten erhöhter Sicherheitsvorkehrungen aufkommen sollen. Die Mitgliedstaaten wollen hier weiter die Entscheidungskompetenz haben.

Dies hat jedoch nichts mit den ebenfalls kürzlich beschlossenen neuen Regelungen zur Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck zu tun. Diese Verordnung wird am 6. November in Kraft treten.

Der EU-Verkehrsministerrat hatte am Donnerstag mit einer Schweigeminute begonnen, die den Opfern des gestrigen Zugunglückes in Luxemburg gewidmet war.

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