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EU schränkt Konservierungsstoffe in Kosmetika ein

EU schränkt Konservierungsstoffe in Kosmetika ein
EU schränkt Konservierungsstoffe in Kosmetika ein ©apa
Zum Schutz besonders von Kleinkindern schränkt die EU den Einsatz von Konservierungsstoffen in Kosmetikprodukten ein. Nachdem zwei Stoffe bereits seit Mitte April nicht mehr in Produkten enthalten sein dürfen, gilt das Verbot ab Freitag für zwei weitere Stoffe: Methylchloroisothiazolinon und Methylisothiazolinon (MCI/MI).

Diese dürfen gemischt dann nicht mehr in Mitteln wie Hautcremes vorkommen, die sich nicht abspülen lassen. In anderen Produkten wie Shampoos und Duschgels dürfen die beiden Substanzen in einer geringen Konzentration noch weiter verwendet werden.

Verbot ab Freitag

Das Verbot gilt für Produkte, die ab morgen, Freitag, in den Handel kommen. Dadurch soll das Risiko von Hautallergien gesenkt werden.

Bereits im April hatte die Kommission die beiden Stoffe Propylparaben und Butylparaben verboten. Sie dürfen nicht mehr in Kosmetika enthalten sein, die zum Eincremen im Windelbereich bei Kindern unter drei Jahren gedacht sind. Das Verbot wurde ausgesprochen, da die Aufnahme der Stoffe durch den Körper bei Hautreizungen und aufgrund des dichten Verschlusses durch die Windel höher sein kann als an anderen Körperstellen. Für andere Produkte wurde die erlaubte Höchstkonzentration der beiden Stoffe gesenkt.

Konservierungsstoffe sorgen dafür, dass sich Kosmetikprodukte lange halten und nicht im Kühlschrank aufbewahrt werden müssen. Ohne sie könnten sich in Cremes, Shampoos etc. Keime ansiedeln und vermehren.

(APA)

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