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EU-Sanktionsverfahren gegen Italien

Das Europaparlament könnte eine Untersuchung über die Medienfreiheit in Italien in die Wege leiten. Der Parlamentsausschuss soll einen Antrag genehmigt haben.

Nur die konservative Fraktion, in der sich auch die Abgeordneten der italienischen Regierungspartei „Forza Italia“ (FI) befinden, stimmte dagegen.

Der Parlamentsausschuss hat bei der Konferenz der Fraktionssprecher die Genehmigung beantragt, einen Bericht über die Risiken schwerwiegender Verletzungen der Grundrechte und Meinungsfreiheit in Italien zu verfassen. Italiens Ministerpräsident Silvio Berlusconi (FI) besitzt drei landesweite Fernsehsender und mehrere Printmedien. Dies im Europaparlament wiederholt zu heftiger Kritik geführt.

Sollte die Konferenz der Fraktionssprecher die Abfassung eines Untersuchungsberichts genehmigen, was Anfang Oktober erfolgen könnte, so wäre dies der erste Schritt in Richtung der Verhängung von EU-Sanktionen gegen Italien. Artikel 7 des Vertrags von Nizza sieht am Ende eines komplexen Verfahrens diese Möglichkeit vor. Die „Gefahr einer Verletzung“ der Grundsätze kann mit einer Mehrheit von vier Fünftel der Unionsländer im Rat festgestellt werden.

Für die Feststellung eines „schwerwiegenden und anhaltenden Verstoßes gegen Grundsätze der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit“ ist dagegen ein einstimmiger Beschluss nötig, wobei das betroffene Land kein Stimmrecht hat. Allerdings ist für dieses Land ein Anhörungsrecht festgelegt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) kann die Einhaltung dieser Verfahrensbestimmungen überprüfen.

Dieses Verfahren ist innerhalb der Europäischen Union seit Inkrafttreten des Vertrags von Nizza im Februar noch nicht zur Anwendung gekommen. Im Jänner 2000 hatten 14 EU-Staaten bilaterale diplomatische Maßnahmen gegen Österreich beschlossen, als in Wien die erste schwarz-blaue Regierungskoalition zustande kam. Unter anderem mit dem Boykott von Ministern sollte gegen die freiheitliche Regierungsbeteiligung protestiert werden. Die maßgeblich von Frankreich verfochtenen „Sanktionen“ wurden im September 2000 wieder aufgehoben, nachdem eine Gruppe unter Führung des deutschen Völkerrechts-Professors Jochen Frowein der Lage von Demokratie und Menschenrechten in Österreich ein gutes Zeugnis ausgestellt hatte.

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