EU-Rechtsanpassungsgesetz geht in die Begutachtung
Der Entwurf eines EU-Rechtsanpassungsgesetzes 2007 ist zur Begutachtung versandt worden. Dieses Gesetz beinhaltet insbesondere die Gleichstellung von EU- und EWR-Bürgern und die Anerkennung von Berufsqualifikationen. Der Gesetzestext liegt bis Dienstag, 28. August 2007 bei den Gemeindeämtern, den Bezirkshauptmannschaften sowie beim Amt der Landesregierung zur allgemeinen Einsicht auf und ist auch im Internet auf www.vorarlberg.at abrufbar. Während der Auflagefrist kann jeder Landesbürger Änderungsvorschläge erstatten.
Darüber hinaus werden auch jene Staatsverträge berücksichtigt, die eine Gleichbehandlung der Staatsangehörigen der Vertragsstaaten vorsehen. Weiters wird die Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen umgesetzt und in jenen Fällen, in denen über gemeinschaftsrechtlich gewährleistete subjektive Rechte entschieden wird, ein Instanzenzug an den Unabhängigen Verwaltungssenat vorgesehen.
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OTS0035 2007-07-19/09:20