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EU plant einheitlichere Verbraucherregeln für Pauschalreisen

Verbraucher sollen mehr Rechte erhalten
Verbraucher sollen mehr Rechte erhalten
Pauschalurlauber in der EU können sich künftig auf einheitlichere Regeln verlassen. So soll ein ähnliches Schutzniveau gelten - egal ob Verbraucher ihre Reise als Komplettangebot im Reisebüro kaufen oder ob sie die Bestandteile einzeln im Internet buchen. Vertreter des EU-Parlaments und der Mitgliedstaaten einigten sich am Dienstag in Brüssel auf eine Reform der entsprechenden EU-Vorgaben.


Die geltenden Regeln stammen aus dem Jahr 1990. Seitdem ist das Angebot an Billigflügen und Internet-Buchungen gestiegen. Deshalb führt die EU eine neue Definition von Pauschalreisen ein. Abgedeckt sind nun auch Urlaube, bei denen Kunden Flug, Hotel oder Auto einzeln buchen. Dies gilt aber nur für bestimmte Reisen wie etwa sogenannte “click-through”-Angebote. Hier bucht man zum Beispiel Hotel oder Mietwagen über die Website des Fluganbieters.

Verbraucher erhalten mehr Rechte, falls etwa im Nachhinein der Preis um mehr als acht Prozent steigt. Wenn der Veranstalter insolvent wird oder Naturkatastrophen oder andere schwere Zwischenfälle die Rückreise verzögern, muss der Organisator bis zu drei Übernachtungen übernehmen.

Die EU-Staaten und das Europaparlament müssen den grundsätzlich vereinbarten Änderungen noch offiziell zustimmen.

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