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EU-Parlament: Keine Fluggastdaten

Das Europäische Parlament hat sich erneut gegen die Übermittlung privater Fluggastdaten an die Vereinigten Staaten ausgesprochen. Auch EU-Bürger hätten ein Recht auf Datenschutz.

In der EU gebe es keine Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung zu Zwecken der öffentlichen Sicherheit, hieß es in einem am Mittwoch in Straßburg verabschiedeten Entschließungsantrag. Die USA ziehen nach einem Abkommen mit der EU-Kommission Daten wie Namen, Kreditkartennummern und Telefonnummern von Fluggästen ein, die in die Vereinigten Staaten reisen. Damit sollen potenzielle Terroristen frühzeitig identifiziert werden können. Das Parlament forderte die Kommission auf, das Abkommen zu ändern.

Recht auf Datenschutz nur für US-Bürger

Die Parlaments-Berichterstatterin Johanna Boogerd-Quaak (Liberale) forderte die Gleichbehandlung von Bürgern der USA und der EU. Bisher würden die EU-Bürger jedoch nicht vor Datenmissbrauch in den USA geschützt. Nur US-Bürger hätten dort ein Recht auf Datenschutz. In dem Entschließungsantrag verlangten die Abgeordneten, dass Fluggäste die sie betreffenden Daten ändern können und dass sie ein Beschwerderecht bei einer unabhängigen Stelle bekommen sollen. Ferner müsse öffentlich bekannt sein, wer Zugriff auf die Daten hat und wann diese gelöscht würden.

EU-Kommissar Frits Bolkestein warf dem Parlament vor, ein Luftschloss zu bauen. Wenn das Kommissions-Paket abgelehnt werde, gebe es kein besseres Abkommen, sondern gar keines. „Das führt auf keinen Fall zu mehr Datenschutz in den USA.”

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