Bereits Anfang Juni hatten sich die Justizminister der EU darauf geeinigt. Andere EU-Staaten können sich dem anschließen. Nun können die 14 Länder einheitliche Regeln aufstellen, welches nationale Scheidungsrecht angewendet werden soll. Die Verordnung soll für Partner gelten, die unterschiedliche Nationalitäten haben oder im Ausland leben. Sie können künftig wählen, in welchem Land und nach welchem Recht sie sich scheiden lassen. Dabei gilt abgestuft das Recht des Landes, in dem das Paar wohnt, oder dessen Nationalität beide besitzen oder in dem die Scheidung eingereicht wurde.
Eine abgestufte Integration kennt man in der EU auch aus anderen Politikbereichen wie der gemeinsamen Währung Euro oder dem Schengen- Raum ohne Grenzkontrollen. Allerdings sind sie keine Beispiele für den Mechanismus der “Verstärkten Zusammenarbeit”, der genaue Vorgaben macht und innerhalb des EU-Gesetzgebungsprozesses abläuft.
Die “Verstärkte Zusammenarbeit” wurde nötig, weil die 27 Länder gemeinsam keine Einigung finden konnten. Seit Jahren arbeiten die EU-Staaten an einem einheitlichen Scheidungsrecht, doch Schweden blockierte das Vorhaben.