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EU-Mindeststandards für Asylbewerbungen

Die InnenministerInnen der EU-Staaten haben heute gemeinsame Mindeststandards für die Aufnahme von Asylbewerbern beschlossen.

Die Innenminister verschärften dabei den ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission. So soll beim Familiennachzug der Kreis der Angehörigen sehr eng auf Eheleute und minderjährige Kinder definiert werden. Die einzelnen Staaten dürfen den Asylwerbern einen bestimmten Wohnort zuweisen. Für Österreich entsteht durch den Beschluss kein Handlungsbedarf.

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