Der Generalsekretär de EU-Parlaments, Harald Römer, habe diese Rückforderung als Ergebnis einer rechtlichen Untersuchung, die vom EU-Betrugsbekämpfungsamt (OLAF) durchgeführt wurde am Freitag entschieden, teilte das Europaparlament in einer Aussendung mit.
Eine detaillierte Analyse der von Martin an Römer zuletzt abgegebenen Stellungnahme durch den juristischen Dienst des Parlaments habe keine Elemente gezeigt, welche die rechtlichen Schlussfolgerungen des OLAF-Abschlussberichts ändern würden, heißt es in der Aussendung. Das Parlament habe danach aber den ursprünglich von OLAF errechneten Betrag reduzieren können, auf Grundlage einiger Rückzahlungen, die von Herrn Martin schon gemacht wurden.
Die EU-Betrugsbekämpfungsbehörde OLAF hatte im September 2006, kurz vor der Nationalratswahl, einen finanziellen Schaden von mehr als 192.000 Euro durch regelwidrige Zahlungen im Zusammenhang mit der Sekretariatszulage errechnet.