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EU: Kritik an Verfassungsentwurf

Schon wenige Stunden nach der Einigung des Konvents auf den ersten europäischen Verfassungsentwurf meldeten sich die Kritiker wieder zu Wort. EU-Verfassungsentwurf(325 KB)

Unzufrieden ist vor allem die EU-Kommission, die sich nicht mit einer Verkleinerung des Kollegs auf 15 stimmberechtigte Kommissare ab 2009 anfreunden kann. Misstrauisch steht sie auch dem ständigen Präsidenten des Europäischen Rates gegenüber, der ihr ins Handwerk pfuschen könnte. Er soll ja auch in bestimmten Fällen die EU nach außen vertreten dürfen.

Aber auch unter den Mitgliedstaaten herrscht nicht nur eitel Wonne über das Ergebnis, das Konventspräsident Valery Giscard d’Estaing selbst am Freitag als „nicht perfekt, aber unverhofft“ bezeichnete. Zu einem ersten Schlagabtausch könnte es bei der Vorlage des Entwurfs durch den Konventspräsidenten beim EU-Gipfel am 20. Juni in Saloniki kommen.

Eine Gruppe kleinerer Länder, darunter Schweden, Österreich, Irland, Luxemburg, Finnland und Portugal, sowie zahlreiche vorwiegend kleine Länder unter den Beitrittsstaaten hofft auf Nachbesserungen bei der Regierungskonferenz, die die erste europäische Verfassung noch vor der Erweiterung um zehn Länder im Mai 2004 endgültig beschließen muss. Im erlauchten Kreis der Staats- und Regierungschefs hat jedes Land ein Vetorecht. Unzufriedene sind damit durchaus ernst zu nehmen.

Spaniens Außenministerin Ana Palacio meldete vorsorglich einen Vorbehalt ihrer Regierung an. Madrid möchte die Verringerung seines unverhältnismäßigen Stimmengewichts im Rat verhindern, die ihm nach der Erweiterung droht. Großbritannien wehrt sich gegen eine Aufhebung des Vetorechts in Fragen der EU-Außen- und Steuerpolitik.

Die Ausweitung der Mehrheitsentscheidungen im Rat auf neue EU-Politikbereiche ist allerdings im Konvent noch nicht ausdiskutiert, sondern steht erst für abschließende Beratungen bis Mitte Juli am Programm. Zahlreiche Länder haben aber schon angekündigt, das nationale Vetorecht in für sie wichtigen Belangen beibehalten zu wollen: Frankreich in der Kulturpolitik, Deutschland beim Zugang von Drittstaatsangehörigen zum Arbeitsmarkt, Großbritannien in der Außen- und Steuerpolitik, die Niederlande in der Drogenpolitik und Österreich beim Zugriff auf die Wasserressourcen.

Mittlerweile seien bereits die „Erbsenzähler“ am Werk, hieß es in Brüssel. Zwischen den Mitgliedstaaten ist ein heftiger Streit darüber entbrannt, ob das Konventsergebnis als „gute Grundlage, „breite Grundlage“ oder schlicht nur als „Startpunkt“ für die Verhandlungen zwischen den Regierungen dienen sollte. Die Länder, denen die Integrationsfortschritte zu weit gehen, möchten das Paket bei der Regierungskonferenz wieder aufschnüren und sehen daher im Konventsentwurf nur einen Startpunkt. Zu diesem Lager zählt offensichtlich auch der österreichische Regierungsvertreter Hannes Farnleitner, der am Freitag von einem „excellent starting point“ sprach. Die Kommission spricht hingegen von einer „guten Grundlage“.

Die Gruppe der gleichgesinnten „Zwerge“ möchte am liebsten alle heiklen Fragen bei der Machtverteilung an die Regierungskonferenz weiterschieben. Ein Dorn im Auge ist vielen der für zweieinhalb Jahre gewählte Präsident des Europäischen Rates und die Einschränkung der stimmberechtigen Kommissare auf 15. Zwar soll der von den Regierungschefs gewählte Präsident nur beschränkte Aufgaben erhalten, aber die finnische Regierungsvertreterin Teja Tiilikainen befürchtet, dies könnte ein erster Schritt zum Ausbau der Machtposition der großen Mitgliedstaaten sein.

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