Dieser orientiert sich weitgehend am Entwurf des Europäischen Parlaments.
Danach sollen sich Dienstleister, die im EU-Ausland arbeiten, weitgehend an die Vorschriften des Gastlandes halten. Dies gilt vor allem für Arbeitnehmerrechte. Damit soll Sozialdumping verhindert werden.
Die zuständige Berichterstatterin des EU-Parlaments, die SPD-Abgeordnete Evelyne Gebhardt, bezeichnete den Vorschlag als Durchbruch für ein soziales Europa. Eine Aushöhlung sozialer Standards soll vor allem mit einer strengen Anwendung der Entsende-Richtlinie verhindert werden, die den Schutz von Arbeitnehmern regelt. Sinn und Zweck ist es, dass im Einklang mit der Freizügigkeit von Arbeitnehmern es nicht zu sozialem Dumping kommt, betonte der für Arbeit und Soziales zuständige EU-Kommissar Vladimir Spidla.
Rechte von Arbeitnehmern wie die Arbeitszeit, Mindestlöhne, Urlaubsanspruch oder das Streikrecht sollen von der Dienstleistungsrichtlinie nicht angetastet werden. Das Kollegium der EU-Kommission folgte dem Vorschlag des zuständigen Binnenmarktkommissars Charlie McCreevy, der eine weitgehende Entschärfung des Entwurfs seines Vorgängers Frits Bolkestein darstellt.
Bolkestein wollte die Anwendung des Herkunftslandprinzips durchsetzen. Dies hätte es einem polnischen Dienstleister ermöglicht, etwa in Deutschland nach den Vorschriften seines Heimatlandes zu arbeiten. McCreevy sagte, der neue Vorschlag erlaube es, Vorwürfe, Sozialstandards abzubauen und das europäische Sozialmodell zu gefährden, zu entkräften. In Frankreich wurde der Bolkestein-Vorschlag sogar als Grund für das Nein zur EU-Verfassung angeführt.
Das Europäische Parlament hatte im Februar in erster Lesung beschlossen, das Herkunftslandprinzip zu kippen. Danach sollen zwar viele bürokratische Hürden fallen, damit Dienstleister ihre Arbeit im EU-Ausland leichter anbieten können. Sozialdienste wie Altenpflege sowie Zeitarbeit, Sicherheitsfirmen und das Glücksspiel sollen aber ausgenommen werden. Berührt ein Dienstleister Fragen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie des Umwelt- und des Gesundheitsschutzes, sollen auch weiterhin die Vorschriften des Ziellands gelten.
Die EU-Staats- und Regierungschefs haben den Parlamentsentwurf bereits unterstützt. Der darauf aufbauende Kommissionsvorschlag fand am Dienstag bereits die Zustimmung zahlreicher Abgeordneter. Gebhardt (SPD) sagte: Jetzt ist das wichtigste Gesetz neben der Verfassung für Europa auf einem guten Weg. Marianne Thyssen von der christdemokratischen Europäischen Volkspartei sagte, mit dem Vorschlag würden die Verbraucher geschützt, zugleich aber bürokratische Hürden für Dienstleister abgebaut.
Den Liberalen geht der Kommissionsvorschlag nicht weit genug. Die Grünen betonten, der Schutz der Arbeitnehmer müsse vorrangiges Ziel bleiben. Die Vorlage geht jetzt an den Rat der Mitgliedstaaten, der sich auf eine Position verständigen muss. Erwartet wird, dass sich der Rat der Position von Parlament und Kommission anschließen wird. Die österreichische Ratspräsidentschaft strebt einen Beschluss im Juni an.
Nach Studien können durch eine Öffnung der Dienstleistungsmärkte Hunderttausende neue Arbeitsplätze entstehen. Zwei Drittel der EU-Wirtschaftsleistung werden bereits von diesem Sektor erbracht. Zudem sind fast 70 Prozent aller EU-Arbeitnehmer in Dienstleistungsbranchen beschäftigt.