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EU-Kommission: Lob und Tadel für Telekom-Regulierungsbehörde RTR

Die EU-Kommission hat am Freitag Lob und Tadel für die österreichische Tele­kom-Regulierungsbehörde RTR verteilt.

Einerseits akzeptierte die Brüsseler Behörde den RTR-Vorschlag, wonach die Telekom Austria (TA) verpflichtet werden soll, alternativen Betreibern über ein Produkt zur virtuellen Entbündelung des Teilnehmeranschlusses den “virtuellen” Zugang zu seinem Netz zu gewähren. Dies werde kurzfristig den Wettbewerb auf dem österreichischen Telekommunikationsmarkt beleben und sei ein Fortschritt.

Andererseits dürfe es sich aber nur um eine Übergangsmaßnahme handeln, wobei die Kommission auch kritisiert, dass “der schnellste Netztyp, nämlich Glasfasernetze”, aus dem Markt ausgeschlossen würden. Dadurch sei zu befürchten, dass die RTR-Entscheidung, Glasfaserleitungen nicht einzubeziehen, mittel- und langfristig zu Wettbewerbshindernissen führen werde. Die RTR wird aufgefordert, die Marktabgrenzung so bald wie möglich zu überprüfen und im Netz der TA den “vollständig entbündelten Zugang zum Glasfaseranschluss durchzusetzen, sobald dies technisch und wirtschaftlich möglich ist”.

Die für die Digitale Agenda zuständige EU-Kommissarin Neelie Kroes erklärte, “für den Moment akzeptiere ich den Vorschlag des österreichischen Regulators. Aber das ist kein langfristiger Ersatz für die physische Entbündelung des Glasfaseranschlusses”. Es müsse eine “einheitliche und vorhersehbare Regulierung” greifen, die “Investitionen fördert und die Verbraucher schützt”. Die Entscheidung der Kommission betrifft eine von der RTR vorgelegte Analyse des Vorleistungsmarkts für den physischen Zugang zu Netzinfrastrukturen, auch als Zugang zum Teilnehmeranschluss bzw. Ortsanschlussnetz bezeichnet. Der Zugang zum entbündelten Teilnehmeranschluss bietet alternativen Betreibern die Möglichkeit, sich mit vorwiegend eigener Infrastruktur auf dem Endkundenmarkt zu betätigen.

In diesem Jahr hatte das britische Unternehmen Ofcom als erster nationaler Telekom-Regulierer in der EU eine praktische Lösung vorgeschlagen, um alternativen Betreibern den Zugriff auf Punkt-zu-Mehrpunkt-Glasfaserinfrastrukturen wie VDSL (Very High Speed Digital Subscriber Line, digitale Teilnehmeranschlussleitung mit sehr hoher Bitrate) und GPON (Gigabit Passive Optical Network, passives optisches Gigabitnetz) zu ermöglichen. Diese Technik ist in vielen Mitgliedstaaten, in denen es Glasfasernetze gibt, im Einsatz. Eine einfache Glasfaserleitung wird von mehreren Endkunden gemeinsam genutzt und kann an dem Punkt, an dem alternative Betreiber Zugang zur Netzinfrastruktur haben, nicht ohne weiteres entbündelt werden. Bisher gilt die Entbündelung solcher Glasfaserinfrastrukturen als sehr teuer und technisch schwer umsetzbar. Deshalb wählte der britische Regulierer den “virtuell entbündelten Zugang zum Teilnehmeranschluss” (VULA), was angesichts der besonderen Umstände des Falles von der Kommission akzeptiert wurde.

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