EU-Kommission genehmigt Österreich 100 Millionen Euro an Beihilfen

Es handle sich um die erste Maßnahme zur Reduktion des Spitzenstromverbrauchs, die auf Grundlage des Rahmen für staatliche Beihilfen in Krisensituationen genehmigt worden sei, teilte die EU-Kommission am Donnerstag in Brüssel mit. Mithilfe der Beihilfe soll der Stromverbrauch in nachfrageschwache Stunden verlagert und damit die Preise gedämpft werden.
EU stellt Mittel zum Eindämmen des Stromverbrauchs zur Verfügung
Der Nationalrat hatte im Dezember ein Gesetz für freiwillige Stromverbrauchsreduktionen beschlossen, das sich an Großverbraucher wie Industrieunternehmen richtet, und dafür 100 Millionen Euro bereit gestellt. Ziel ist es, den Verbrauch zwischen 8 und 12 Uhr sowie zwischen 17 und 19 Uhr um durchschnittlich mindestens fünf Prozent zu reduzieren. Hintergrund ist, dass in diesen Stunden in den Kraftwerken oft viel Erdgas verbrannt werden muss, um den Strombedarf decken zu können.
Darüber hinaus sind auch Privathaushalte wegen der Energiekrise dazu angehalten, Stromverbrauch in Zeiten zu verlagern, in denen der Strombedarf überwiegend mit erneuerbaren Energien gedeckt werden kann. Der Übertragungsnetzbetreiber APG veröffentlicht die Sparzeiten unter https://www.apg.at/powermonitor, das Klimaministerium unter https://energie.gv.at/.
(APA)