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EU-Kommison reicht Defizit-Klage ein

Die EU-Kommission hat die Defizitklage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingereicht. Dieser soll prüfen, ob ein Verstoß gegen den Stabilitätspakt vorliegt.

Die Kommission habe die Klageschrift gegen die Entscheidung des EU-Ministerrats zur Aussetzung der Sanktionen gegen die Defizitsünder Deutschland und Frankreich per Fax übermittelt, bestätigte das Gericht am Mittwoch in Luxemburg.

Wurde Stabilitäspakt verletzt?

Die Kommission will mit ihrer Klage prüfen lassen, ob die EU-Regierungen mit ihrer Mehrheitsentscheidung vom November gegen die Bestimmungen des EU-Vertragswerks und des Stabilitätspakts verstoßen haben. Nach Ansicht der Kommission konnten die Regierungen nicht einerseits der wirtschaftspolitischen Analyse der Behörde folgen, andererseits aber auf eine Entscheidung über Sanktionen gegen beide Mitgliedstaaten verzichten.

Drittes Defizit in Folge

Deutschland und Frankreich werden mit 2004 das dritte Jahr in Folge ein “übermäßiges” Haushaltsdefizit von mehr als drei Prozent der Wirtschaftsleistung verbuchen. Die Regierungen in Berlin und Paris sehen im Vorgehen des Ministerrats keinen Verstoß.

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