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EU: Kinder unter acht sollten unter Aufsicht Luftballons aufblasen

Kinder sollen Luftballons nur noch unter Aufsicht aufblasen dürfen.
Kinder sollen Luftballons nur noch unter Aufsicht aufblasen dürfen. ©Bilderbox
Kinder unter acht Jahren sollten nach der neuen EU-Richtlinie für die Sicherheit von Spielzeug nicht ohne Aufsicht eines Erwachsenen Luftballons auflasen.

Die EU-Kommission wies am Donnerstag Berichte der britischen Zeitung “Telegraph” und anderer Zeitungen zurück, wonach Brüssel neue Regeln verordnet habe, die Kindern das Aufblasen von Ballons oder die Verwendung von Partytröten verbiete. “Das ist komplett unwahr”, erklärte die EU-Kommission. Es gehe lediglich um Warnhinweise, um Unfälle zu vermeiden.Brüssel. In den von der EU-Kommission erstellten “erläuternden Leitlinien” zur EU-Spielzeug-Sicherheitsrichtlinie heißt es: “Ballons aus Latex müssen mit einem Warnhinweis versehen sein, dass Kinder unter acht Jahren beaufsichtigt werden müssen und defekte Ballons zu entsorgen sind.” In der EU-Kommission hieß es, der Warnhinweis sei infolge von Unfällen aufgenommen worden, bei denen es auch tödliche Verletzungen gegeben habe.

Die neue Spielzeug-Sicherheitsrichtlinie war 2009 von den EU-Staaten und vom Europaparlament beschlossen worden. Die Staaten mussten die Richtlinie bis 20. Jänner dieses Jahres in nationales Recht umsetzen. Die bisherigen EU-Vorschriften stammten aus dem Jahr 1988.

Die EU-Kommission betonte, dass nach Angaben des britischen “Child Accident Prevention Trust” jedes Jahr in Großbritannien mehr als 15.000 Kinder unter fünf Jahren und weitere 10.000 Kinder im Alter zwischen fünf und 14 Jahren in Notambulanzen mit Erstickungsanfällen behandelt werden müssen. Nur die Hälfte der Unfälle sei auf Essen zurückzuführen. Auch in den USA gebe es ähnliche Vorschriften. Nach Angaben der US-“Consumer Product Safety Commission” seien Latex-Ballons für tödliche Erstickungsfälle bei Kindern verantwortlich. Stärkere Plastikballons müssten den Warnhinweis nicht tragen.

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