EU-Kartellverfahren gegen Red Bull
Bei der kartellrechtlichen Untersuchung soll geprüft werden, ob Red Bull den Wettbewerb rechtswidrig eingeschränkt und seine marktbeherrschende Stellung missbraucht habe, so die EU-Kommission am Donnerstag mit.
Red Bull soll Wettbewerb rechtswidrig eingeschränkt haben
Es gebe Hinweise darauf, dass Red Bull Supermärkten und Tankstellen "monetäre" und "nicht-monetäre" Anreize gegeben habe, um den Verkauf von Konkurrenzprodukten zu unterbinden. Die Brüsseler Wettbewerbshüter befürchten, dass Red Bull eine solche Strategie zumindest in den Niederlanden verfolgt haben soll. Sie soll sich vor allem gegen die größten Konkurrenten des Energydrinkherstellers richten. Größter Mitbewerber ist der US-Energydrink-Hersteller Monster Energy. Demnach soll Red Bull versucht haben, bei seinen Kunden den Verkauf konkurrierender Marken zu stoppen oder nachteilig zu gestalten, etwa durch schlechtere Sichtbarkeit in den Geschäften. Der Kommission zufolge geht es um Energydrinks mit mehr als 250 Millilitern Inhalt.
Mögliche Einflussnahme auf Red Bull Konkurrenzprodukte als "Category Manager"
Zudem soll das Unternehmen seine Position als sogenannter "Category Manager" genutzt haben, um Konkurrenzprodukte aus dem Sortiment zu nehmen oder schlechter zu platzieren. Bei Category-Management-Vereinbarungen übertragen Geschäfte wie Supermärkte die Vermarktung einer Produktkategorie - beispielsweise Energydrinks - einem bestimmten Lieferanten. Die Tätigkeit als Category Manager kann sich nicht nur auf die Produkte des Lieferanten, sondern auch auf die Produkte der Wettbewerber erstrecken. Der Category Manager kann somit Einfluss auf das Sortiment, die Platzierung und die Werbung für Konkurrenzprodukte in einem Geschäft nehmen.
Es ist laut Kommission das erste Mal, dass sie einen möglichen Missbrauch einer Category-Management-Position untersucht. Sollte sich der Verdacht bestätigen, könnte Red Bull gegen das Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung verstoßen haben. Die EU-Kommission betonte, dass die Einleitung des Verfahrens keine Vorentscheidung über den Ausgang der Untersuchung bedeute. Der Kartelluntersuchung waren Razzien bei Red Bull im März 2023 vorausgegangen.
(APA/Red)