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EU kann sich nicht auf einheitliche Kriterien für "Bluecard" einigen

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Die EU-Innenminister haben sich nicht auf einheitliche Gehaltskriterien einigen können, die für den Erwerb einer europäischen Arbeitsbewilligung ("Bluecard") für hochqualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten gelten soll.

Innenministerin Maria Fekter (V) sagte am Rande eines Treffens der EU-Innenminister in Brüssel, eine Mindestlohnregelung sei nicht möglich gewesen. Sie erwarte nunmehr einen Kompromiss, wonach in der geplanten Richtlinie nur mehr qualitativ umschrieben werde, dass Lohndumping verhindert werden müsse.

Mehrere EU-Staaten hätten klar gemacht, dass die Festsetzung von Mindestlohnkriterien nicht in der Kompetenz der EU liege, sagte Fekter. Auch sie wollte sich nicht mehr zu möglichen Prozentsätzen äußern, mit denen das Gehalt eines hochqualifizierten Arbeitnehmers außerhalb der EU über dem jeweiligen Mindestlohn im Zielland liegen sollte.

Dagegen bekräftigten die EU-Minister, dass nationale Quotenregelungen für den Bedarf von Schlüsselarbeitskräften neben der “Bluecard” weiter bestehen dürfen. Dies sei eine Priorität der österreichischen Bemühungen gewesen, sagte Fekter. Die “Bluecard” werde für Österreich nur mehr “untergeordnete Bedeutung” haben, wenn die nationalen Bestimmungen aufrecht blieben. “Ich sehe in der Bluecard keine große Gefahr”, sagte die Innenministerin. Vereinbart wurde von den EU-Innenministern außerdem, dass neben einem Hochschulabschluss auch eine fünfjährige Berufserfahrung als Berechtigung für den Erwerb der “Bluecard” gilt. Dies sei sinnvoll, um etwa auch Diplom-Krankenschwestern eine Bewilligung erteilen zu können, sagte Fekter.

Der französische Einwanderungsminister und amtierende EU-Ratsvorsitzende Brice Hortefeux sagte, die EU-Staaten hätten sich eindeutig dafür ausgesprochen, die nationalen Arbeitsmarktbestimmungen für hochqualifizierte Fachkräfte aufrecht zu erhalten. “Die Bluecard ersetzt nicht die nationalen Normen.” EU-Justizkommissar Jacques Barrot räumte ein, dass die geplante EU-Regelung “kein absolutes Recht” auf Mobilität für Arbeiter aus Drittstaaten beinhalte. Dennoch biete die Karte eine zusätzliche Chance für Schlüsselarbeitskräfte, um längerfristig auch einen Arbeitsplatz in einem anderen EU-Staat zu erhalten. “Wir wollen ganz Europa attraktiv machen für einwanderungswillige hochqualifizierte Arbeitnehmer”, sagte Barrot.

Der deutsche Innenminister Wolfgang Schäuble bestätigte unterdessen, dass die EU seine Initiative für die Aufnahme irakischer Flüchtlinge verschoben hat. Die Minister wollten weiter mit den irakischen Behörden und mit dem UNO-Flüchtlingshochkommissariat (UNHCR) in Kontakt bleiben, um zu beurteilen, welche die beste Form der Solidarität wäre. Zwei Millionen Iraker leben nach Angaben von Schäuble in den Nachbarstaaten, vor allem in Jordanien und Syrien. Dazu kämen 2,7 Millionen Vertriebene in Irak.

Hortefeux kündigte an, die Innenminister würden bei ihrer nächsten Sitzung im September erneut auf das Thema zurückkommen, um einen gemeinsamen Ansatz zur Aufnahme der Irak-Flüchtlinge zu finden. Innenministerin Fekter hatte zuvor klar gemacht, dass sich Österreich nicht an einer EU-Aktion zur Ansiedlung irakischer Flüchtlinge beteiligen würde. Barrot zufolge würde die EU eine solche Aktion mit Geldern aus dem europäischen Flüchtlingsfonds unterstützen.

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