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EU-Kanada: Abkommen zu Fluggastdaten

Die EU hat am Rande des EU-Außenministertreffens in Luxemburg am Montag ein Abkommen mit Kanada über den Austausch von Flugpassagierdaten unterzeichnet.

Damit werden Fluglinien verpflichtet, bei Flügen von der EU nach Kanada den dortigen Behörden spezifische Passagierdaten zur Verfügung zu stellen. Für das endgültige Inkrafttreten muss Kanada noch einige interne Regelungen ändern. Das Abkommen schaffe einen guten Ausgleich zwischen den Sicherheitserfordernissen und den Datenschutzbestimmungen der EU und Kanadas und liefere gleichzeitig einen wichtigen Beitrag im Kampf gegen den Terror, betont die EU-Kommission in einer Pressemitteilung.

Außenkommissarin Benita Ferrero-Waldner zeigte sich erfreut über die Unterzeichnung. Das Abkommen sei der jüngste Beweis für das von EU und Kanada geteilten Interesse, Terrorismus zu bekämpfen ohne in Widerspruch zu den demokratischen Prinzipien und Werten zu geraten. Justizkommissar Franco Frattini unterstrich, dass die EU den Datenschutz weiter hochhalten, gleichzeitig aber den Kampf gegen den Terrorismus verstärken werde.

In dem Abkommen sei der Datenschutz im Vergleich zu einem ähnlichen Vertrag mit den USA erweitert worden, hält die Kommission fest. Außerdem seien weniger Daten involviert. Gegen die im Vorjahr vereinbarte Weitergabe von Fluggastdaten – inklusive Kreditkartennummer – an die USA hatte es heftige Proteste von Seiten des Europäischen Parlaments (EP) gegeben, das hier allerdings kein Mitspracherecht hat. Das EP hat mittlerweile den Europäischen Gerichtshof angerufen.

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