AA

EU-Justizminister gescheitert

Luxemburg - Keine Einigung erzielten die Justizminister der EU bei ihrer Ratstagung am Mittwoch in Luxemburg über einheitliche Mindeststandards für Beschuldigte in Strafverfahren.

In der Debatte am Nachmittag kritisierten sechs der Mitgliedstaaten, dass auch der zuletzt von der deutschen Präsidentschaft vorgelegte Kompromiss einen Eingriff in die nationale Rechtssprechung bedeuten würde und lehnten das Papier ab. Justizkommissar Franco Frattini zeigte sich enttäuscht und meinte, man diskutiere vier Jahre über dieses Thema, „wir sind der politischen Herausforderung nicht gerecht“ geworden, „mir ist das fast peinlich“.

Die deutsche Ratsvorsitzende Brigitte Zypries hatte versucht, doch noch in praktisch letzter Minute eine einheitliche Linie zu erzielen. Demnach hätte sich der Rahmenbeschluss auf den EU-Haftbefehl erstreckt samt innerstaatlich nachfolgender Verfahren mit der Möglichkeit aller Staaten zu erklären, dass sie diese Mindeststandards auch für alle anderen innerstaatlichen Verfahren anwenden könnten. Es sollte nicht sein, dass „sechs Staaten die anderen 21 majorisierten“.

Ihre Ablehnung bekundeten daraufhin sofort die Vertreter von Großbritannien, Irland, Malta, Zypern, Tschechien und Slowakei. Der maltesische Delegierte sprach sogar davon, dass mit dem Vorschlag die „Büchse der Pandora geöffnet“ würde. Man müsste dann auch die Strafbarkeit harmonisieren oder die Beweisanordnungen. „Verwirrung“ über die Rechtssprechung würde gestiftet. Tschechien meinte, es müsste das Subsidiaritätsprinzip beachtet werden. Notwendig sei eine „Kombination von verbindlichen und nichtverbindlichen Instrumenten“. Der britische Vertreter wollte sich maximal auf grenzüberschreitende Fälle verständigen.

Zypries hatte zunächst gemeint, es wäre einfacher, das Thema nochmals aufzurollen, wenn der Europäische Rat am 21./22. Juni vorbei sei und man wisse, wie die Entscheidungsstrukturen der Dritten Säule – also Justiz – ausgefallen sei. Deswegen sollte man hier auf weitere Diskussionen verzichten. Frattini erklärte, er sei dagegen, das Thema noch einmal aufzuschieben. Er sieht das Gleichgewicht zwischen Sicherheit und Grundrechten nicht gewahrt. Es wäre heute ein politisches Signal gewesen, zu sagen, „dass da keine Unterschiede sind, wie Grundrechte einer Person geschützt werden und dazu gehören die Verfahrensrechte“.

Berger enttäuscht

Justizministerin Maria Berger (S) zeigte sich gegenüber der APA enttäuscht über das Scheitern des Rats zur Sicherung von Mindeststandards bei den Verfahrensrechten. „In einem Europäischen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ist die Balance von Sicherheitsaspekten bei gleichzeitiger Wahrung der Grundrechte essentiell. Die verbindliche Festlegung von konkreten und exakten Schutzrechten Betroffener wäre hier wichtig gewesen“, sagte Berger.

Das Scheitern zeige aber auch, dass das Prinzip der Einstimmigkeit in diesem Bereich jeden weiteren Fortschritt verhindere. Gerade in Hinblick auf die derzeitige Diskussion über ein neues EU-Regelwerk muss darauf hingewiesen werden, dass es in diesen Fragen in Zukunft Mehrstimmigkeit braucht.

Die deutsche Ratsvorsitzende Brigitte Zypries hatte bei ihrer letzten Pressekonferenz in dieser Funktion erklärt, wäre der auf Eis liegende Verfassungsvertrag gültig, hätte es jetzt bereits in diesem Punkt eine Einigung durch eben eine Mehrheitsentscheidung gegeben. Dass die Stimmung zu diesem Thema nach dem Europäischen Rat am 22. Juni eine bessere sein werde, sieht sie skeptisch: „Das wird eher nicht der Fall sein“. Aber es könnte sein, dass bei den Verhandlungen über die EU-Verfassung ein Gesamtpaket geschlossen werde, das vorsehe, dass künftig auch in der dritten Säule Mehrheitsentscheidungen möglich seien, „dann wäre die Ausgangsbasis eine andere“.

EU-Justizkommissar Franco Frattini bedauerte, dass das Gleichgewicht zwischen der Sicherheit auf der einen und der Wahrung der Grundrechte auf der anderen Seite nicht gegeben sei. Man habe heute eine „Chance verpasst“. In der Vergangenheit seien Strafverfahren verstärkt worden, Repressionsmaßnahmen für die Sicherheit, „jetzt ist man nicht einmal in der Lage, eine Einigung bei den Grundrechten zu erzielen“. Dies hätte einen echten Mehrwert für die Bürger der EU bedeutet.

  • VIENNA.AT
  • Politik
  • EU-Justizminister gescheitert
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen