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EU: Große Unterschiede beim Mindestlohn

Bei der Höhe des Mindestlohns gibt es in der Europäischen Union beträchtliche Unterschiede. Dies ergibt eine aktuelle Studie des EU-Statistikamts Eurostat.

Die Bandbreite reicht von 121 Euro monatlich in Lettland bis 1.403 Euro in Luxemburg. Zum Vergleich: In den USA ist der Mindestlohn auf Bundesebene mit umgerechnet 727 Euro festgelegt.

Höher als 1.000 Euro ist der Mindestlohn in Luxemburg, den Niederlanden (1.265 Euro), Belgien (1.186), Frankreich (1.173), Großbritannien (1.083) und Irland (1.073). In der Bandbreite zwischen 471 und 605 Euro sind neben Portugal (498), Spanien (537) und Griechenland (605) auch zwei EU-Neumitglieder, Slowenien (471) und Malta (543).

Die restlichen sieben Beitrittsländer, in denen es Mindestlöhne gibt, liegen dagegen abgeschlagen zwischen 121 und 207 Euro. Dabei weist Tschechien das höchste Niveau aus, gefolgt von Ungarn (191 Euro), Polen (177 Euro), Estland (159 Euro), der Slowakei (148 Euro), Litauen (125 Euro) und Lettland. Noch weiter darunter sind die beiden künftigen EU-Beitrittsländer Bulgarien und Rumänien mit 61 beziehungsweise 69 Euro monatlich. Im EU-Kandidatenland Türkei beträgt der Mindestlohn indes 240 Euro.

Deutlich ausgeglichen werden die Unterschiede, wenn man die Berechnung um die Kaufkraftunterschiede bereinigt. In diesem Fall liegt der Mindestlohn in Luxemburg bei 1.237 Euro und in Lettland bei 281 Euro. Das Verhältnis zwischen diesen beiden Staaten ist somit 1:4 und nicht mehr 1:12. Große Unterschiede zeigen sich auch bei der Frage, wie viele Vollzeitbeschäftigte lediglich den Mindestlohn erhalten. Sie reicht von 0,8 Prozent in Spanien bis 15,4 Prozent in Lettland.

Der gesetzliche Mindestlohn erreicht in den untersuchten Staaten zwischen einem Drittel und der Hälfte des durchschnittlichen Einkommens in der Industrie und im Dienstleistungssektor. In Malta sind es 54 Prozent, gefolgt von Luxemburg, Irland und den Niederlanden mit je rund 50 Prozent. Am unteren Ende liegen die Slowakei, Polen, Tschechien und Großbritannien mit 32 bis 34 Prozent.

Untersucht wurden mit Stichtag 1. Jänner 2004 jene 18 der 25 EU- Staaten, in denen es einen gesetzlichen Mindestlohn gibt. Österreich zählt nicht zu diesen Staaten.

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